BGH stärkt Investigativjournalismus: Urteil macht Schluss mit Federlesen um Enthüllungsaufnahmen von Bio-Hühnerhof

 

Der BGH hat in seinem aktuellen Urteil vom 10. April 2018 zum Fall von heimlich aufgenommenen Missständen in Bio-Hühnerställen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit vor den Schutz des wirtschaftlichen Rufs der Erzeuger gestellt. Damit stärkt der oberste deutsche Gerichtshof den Investigativjournalismus, den Verbraucherschutz, nicht zuletzt auch den Tierschutz.

 

Die Vorgeschichte

Im Mai 2012 hatte der Tierschützer Jan Voß sich unerlaubt Zugang zu zwei von den elf Ställen des Bio-Erzeugerverbundes Fürstenhof GmbH verschafft. Das Filmmaterial zeigte irritierend desolate Zustände in den Ställen mit Bildern von toten sowie teilweise gerupft anmutenden Tieren. Dieses Filmmaterial stellte er dem Mitteldeutsche Rundfunk zur Verfügung, der es noch im selben Jahr in der ARD Sendung „Exclusiv- Wie billig kann Bio sein?“  und der Sendung FAKT ausstrahlte. Daraufhin klagte der Erzeugerverbund Fürstenberg GmbH den MDR auf Unterlassung und bekam in der ersten und zweiten Instanz Recht (Oberlandesgericht Hamburg – Urteil vom 19. Juli 2016 – 7 U 11/14, Landgericht Hamburg – Urteil vom 13. Dezember 2013 – 324 O 400/13).

Das Urteil des BGH

Der BGH hob diese Klage indes auf (BGH, 10.04.2018 – VI ZR 396/16), nach all den Jahren darf der MDR die Bilder wieder ausstrahlen. Zwar gingen die Richter davon aus, dass „die Ausstrahlung der nicht genehmigten Filmaufnahmen das Interesse der Klägerin berührt, ihre innerbetriebliche Sphäre vor der Öffentlichkeit geheim zu halten.“, allerdings befanden sie, das vom MDR „verfolgte Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihr Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit überwiegen das Interesse der Klägerin am Schutz ihres sozialen Geltungsanspruchs und ihre unternehmensbezogenen Interessen.“

Weiterhin befanden die Richter, dass die Aufnahmen die tatsächlichen Zustände in den zwei Ställen wiedergaben und damit die Zuschauer treffend informierte. Da der MDR nicht selbst an der Beschaffung des Filmmaterials beteiligt war, sahen die Richter auch den Tatbestand des „Hausfriedensbruchs“ als nicht gegeben.

Die Aufgaben der Presse laut BGH

Es entspräche der Aufgabe der Presse als „Wachhund der Öffentlichkeit“, sich mit diesen Gesichtspunkten zu befassen und die Öffentlichkeit zu informieren. „Die Funktion der Presse ist nicht auf die Aufdeckung von Straftaten oder Rechtsbrüchen beschränkt.“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Bedeutung

Das Urteil bedeutet nicht allein, dass auch illegal gemachtes Bildmaterial veröffentlicht werden darf, wenn es die Öffentlichkeit hinlänglich berührt und in zutreffender Weise informiert. Mit dem Urteil geht vielmehr ein über fünf Jahre dauernder Rechtsstreit um die Bedeutung von Informationsfreiheit gegenüber der Wahrung des sozialen und unternehmerischen Rufs zu Ende.  Der BGH hat hier ein Urteil gesprochen, mit dem er deutlich die Pressefreiheit und den investigativen Journalismus stärkt.

 

1 Kommentar zu BGH stärkt Investigativjournalismus: Urteil macht Schluss mit Federlesen um Enthüllungsaufnahmen von Bio-Hühnerhof

  1. Sehr guter Beitrag und ein begrüßenswertes Urteil… Die Schändung der Tiere muss endlich aufhören. Ich habe diese und andere Aufnahmen leider schon öfter gesehen und es treibt einem die Tränen in die Augen wenn man so etwas sieht.

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