Die Frage muss erlaubt sein… Warum lebt ein SS-Mörder unbehelligt in Deutschland, und niemand hakt wirklich kritisch nach?

Am Holocaust-Gedenktag ließ Marcel Reich-Ranicki den Bundestag verstummen. Rund vier Wochen später, auf der Gedenkfeier für die Opfer der Neonazi-Mordserie, rührte ein trauernder Vater seine Zuhörer zu Tränen. Beide Ereignisse gingen durch die Medien und mit ihnen die Bekundungen prominenter Politiker, dass Faschismus in Deutschland keinen Platz habe und bekämpft werden müsse.

Der gesellschaftliche Wert beider Veranstaltungen steht wohl außer Frage, und auch die Aufmerksamkeit, die ihnen in den Medien zuteil wurde, scheint dem Anlass angemessen. Dennoch kann man die Flut der Schlagzeilen auch kritisch sehen, weil sie beispielhaft für eine Tendenz steht, die in der medialen Berichterstattung um sich greift: Inszenierte Ereignisse und ritualisierte Handlungen schaffen es immer wieder spielend auf die Agenda von Presse und Rundfunk, während fragwürdige Zustände und problematische Entwicklungen nur allzu oft unbeachtet bleiben.
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Verfasst am 5. April 2012 von Christine Veenstra.  

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Gute Nachrichten für Rechercheure: Europa öffnet seine Datenschränke

Sie liegen zuhauf in Archiven und Datenbanken der Verwaltungen der Europäischen Union: öffentliche Daten. Sie sind da, aber keiner nutzt sie. Denn entweder sind sie für die Allgemeinheit erst gar nicht zugänglich oder so unübersichtlich, dass man nichts mit ihnen anzufangen weiß. Mit einer neuen Open-Data-Strategie will die EU das ändern: Die schlummernden Daten sollen von der Öffentlichkeit entdeckt und genutzt werden. Weiterlesen »

Verfasst am 6. März 2012 von Daniela Albat.  

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Demokratie kontra Finanzkrise: Unser Top-Thema 2011

“Mehr Rechte für Bundestag bei Euro-Rettung” titelt heute die Süddeutsche Zeitung, die Welt Kompakt schreibt: “Richter pfeifen Kanzlerin zurück”: Das Bundesverfassungsgericht hat gestern das neunköpfige Euro-Sondergremium für verfassungswidrig erklärt. Das Mini-Gremium sollte abseits des Parlaments über eilige Euro-Hilfen vertraulich entscheiden. Die Medien sehen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes als Besinnung auf die Demokratie.

Auf Seite 5 titelt die Süddeutsche Zeitung “Karlsruher Liebeserklärung an den Parlamentarismus” – und formuliert damit sehr schön, um was es bei dieser Entscheidung geht. Das Bundesverfassungsgericht will den eingeschlagenen Weg hin zu einer Expertokratie stoppen. Ein sehr ähnliches Thema war im vergangenen Jahr unser Top1: Die Bankenrettung durch den SoFFin ohne parlamentarische Kontrolle. Warum fanden wir das Thema im Juli 2011 relevant? Ich zitiere: Weiterlesen »

Verfasst am 29. Februar 2012 von Daniel Drepper.  

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ACTA-Verhandlungen: Lobbyisten unter sich

Die ACTA-Protestbewegung hat in Deutschland vorerst dafür gesorgt, dass die Bundesrepublik den Vertrag nicht unterzeichnen wird. Anfang Februar stießen die ACTA-Gegner deshalb durchweg auf großes Medieninteresse. Auch ihr Vorwurf, ACTA sei das Produkt von Lobbyisten, wurde dabei verbreitet – ohne allerdings näher darauf einzugehen. Dabei ist durchaus bekannt, wer bei den Verhandlungen mit der Politik mitmischte. Über den Einfluss der Unterhaltungs- und Software-, sowie der Pharmaindustrie auf die Entwicklung der Verhandlungen berichtet Lobbycontrol hier – und nennt konkrete Namen.

Verfasst am 23. Februar 2012 von Daniela Albat.  

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Hybridautos mit hohem CO2-Ausstoß – und keiner merkt’s

Berichterstattung vorbei, Misstand geblieben: Wie bei allen Fahrzeugmodellen wird auch bei Hybridautos der CO2-Ausstoß geprüft, bevor sie auf den Markt dürfen. Bei der Schadstoffmessung von Hybridautos finden sich jedoch Schlupflöcher, die jeden Strom- oder Benzinfresser als Vorzeigemodell dastehen lassen können. Das entsprechende Testverfahren steht seit langem in der Kritik. In den Jahren 2009 und 2010 berichteten viele Zeitungen und Fernsehsender über das Thema. Seit nunmehr einem Jahr hört man nichts mehr von dem umstrittenen Verfahren – obwohl es seither nicht verändert wurde.

Das NEFZ-Testverfahren (Neuer europäischer Fahrzyklus) funktioniert wie folgt: Für jeweils eine festgelegte Strecke fährt das Auto zunächst mit dem Elektromotor und anschließend mit dem Verbrenner. Eine Formel kombiniert dann beide Werte. Im elektrischen Betrieb wird jedoch kein Sprit verbraucht, so dass dieser Wert mit Null einfließt. Bei der Produktion einer Kilowattstunde Strom entsteht jedoch auch CO2 – und zudem muss der Autofahrer den Strom bezahlen.

Der Blog „Der Klima-Lügendetektor“ hat sich der Problematik angenommen und sie am Beispiel des Opel-Ampera veranschaulicht.

Der Opel-Ampera kommt offiziell auf einen Schadstoffausstoß von 27 Gramm CO2 pro Kilometer. Der Ausstoß wird dabei über eine Distanz von 100 Kilometern gemessen. Da der Ampera jedoch 83 Kilometer rein elektrisch fahren könne, schalte sich erst dann ein kleiner, benzinbetriebener Generator an (mit einem rechnerischen Verbrauch von fünf Litern pro hundert Kilometer). Dessen Emissionen ergeben jene schmeichelhaften 27 g/km.

Zudem würden im NEFZ-Test alle stromschluckenden Nebenaggregate ausgeschaltet wie Heizung, Klimaanlage, Sitzheizung, Fensterheber, Stereo-Anlage etc. Außerdem laufe der Test bei einer Temperatur von 20 Grad Celsius ab – stromsparenden Bedingungen also, die es gar nicht immer gibt. Das Testverfahren bietet demnach zahlreiche Schlupflöcher, die Hybridautos als den reinen Segen für unsere Umwelt erscheinen lassen.

Ein weiterer nicht beachteter Punkt sei, dass der Strom, mit dem Elektroautos betrieben werden, heutzutage meist noch fossilen Brennstoffen entstammt. „Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes verursachte jede im Jahr 2010 verbrauchte Kilowattstunde mehr als ein halbes Kilo Kohlendioxid – exakt 563 Gramm“, schreibt der Klima-Lügendetektor. Auf den Opel-Ampera bezogen hieße das: 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer – etwa das Dreieinhalbfache der offiziellen Angabe.

Den Medien ist das Thema alles andere als unbekannt. Bereits seit 1996 gibt es das Verfahren. Durch die steigende Popularität der Elektromobilität war es noch in den Jahren 2009 und 2010 regelmäßig Thema in Zeitungen und im Fernsehen. Seit Anfang 2011 jedoch ist das umstrittene Testverfahren ein blinder Fleck in der Medienlandschaft – obwohl es seither nicht verändert wurde. Also können die Hersteller von Hybridautos weiterhin ganz legal mit fehlerhaften Zahlen prahlen. Kritik von der Presse haben sie jedenfalls seit geraumer Zeit nicht zu befürchten.

Verfasst am 9. Januar 2012 von Julian Jakubiak.  

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Niederländer fürchten Silvester im Granaten-Hagel

Die Korrespondentennetze deutscher Medien sind oft dünn, daher geht Relevantes aus anderen Länder oft unter – auch wenn es in Nachbarländern ist. In diesem Wintersemester sichten einige Studierende des Dortmunder Rechercheseminars der Initiative Nachrichtenaufklärung die Themen einiger europäischer Länder. Eine Auswahl unserer Ansicht nach vernachlässigter Themen stellen wir hier ins Blog. Zum Jahresende heute ein Silvesterthema aus den Niederlanden. Guten Rutsch!

In den Niederlanden steigt die Angst vor dem großen Knall. Seit Wochen kursieren in der Presse Nachrichten rund um das Thema „Feuerwerkskörper“, und die sind von anderer Qualität als die Brandschutztipps, die man kurz vor dem Jahreswechsel hierzulande liest.

Immer gefährlichere Knaller – teils mit der Sprengkraft von Handgranaten – würden in osteuropäischen Webshops bestellt und dann per Post in die Niederlande importiert, meldet das Algemeen Dagblad (AD) schon am 7. November. Der Versandhandel mit gefährlichen Knaller hat laut der Zeitung so stark zugenommen, dass Sprengstoffexperten Brief- und Paketboten in Lebensgefahr sehen: Wenn in den Verteilerzentren der Zusteller-Firmen etwas schief gehe, seien die Folgen nicht abzusehen, zitiert das Blatt.

Ausländische Händler versuchen unterdes mit viel Einfallsreichtum ihren Absatz anzukurbeln. Häufig würden Kinder angestiftet, Explosionen zu filmen und dann ins Internet zu stellen, berichtet die Zeitung „De Telegraaf“. Sie beruft sich auf die niederländische Stiftung Verbraucher und Sicherheit, die binnen einer Woche 120 neue Videos gesichtet haben will und erklärt, dass sogar Geld für das Hochladen solcher Filme geboten werde. 7.000 Kilogramm verbotener Import-Knaller sind immerhin aus dem Verkehr gezogen. Die hat die niederländische Polizei jüngst im Rotterdamer Hafen beschlagnahmt, weil die Menge der enthaltenen Explosivstoffe 70mal so hoch war, wie erlaubt.

Das niederländische Justizministerium hat angekündigt, sich für eine europaweite Harmonisierung des Verbots gefährlicher Feuerwerkskörper einzusetzen, um den Handel zumindest einzudämmen. Weil dieses Bekunden aber nichts zur Sicherheit beim anstehenden Silvesterfeuerwerk beitragen kann, wurde für den Jahreswechsel vorsichtshalber der Kampfmittelräumdienst in Alarmbereitschaft versetzt.

Verfasst am 27. Dezember 2011 von Christine Veenstra.  

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Lokales Blog hartnäckiger als klassisches Medium

Im Lokalen können Blogs hartnäckiger sein als Lokaljournalisten. Ein Beispiel aus Homberg/Hessen zeigt, wie blinde Flecken sichbar gemacht werden. Als Weihnachtslektüre ein Beispiel aus Homburg in Hessen. Die Initiative Nachrichtenaufklärung wünscht ein frohes Fest!

In einer Halle des Forst- und Umweltdienstes Homburg wird nach der Sanierung des Daches im Mai 2010 Asbeststaub nachgewiesen. Der Nachweis wird von den lokalen Medien, der Bauaufsicht und der Staatsanwaltschaft nicht ernst genommen. Der Betreiber des lokalen Blogs “Der Homberger Hingucker”, Delf Schnappauf berichtet über die Sanierung. Seinen Belegen nach verlief sie ungenügend. Es werden weitere Gutachten erstellt. Nach dem sechsten Gutachten wird die Halle Mitte 2011 gereinigt: Nach Meinung des Blog-Betreibers noch immer unzureichend.

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Verfasst am 22. Dezember 2011 von Andreas Baeumer.  

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Sicherungsverwahrung – die Täterperspektive

Zehn Top-Themen haben wir auf der Jury-Sitzung im Juli gewählt und vorgestellt. Mit etwas Abstand wollen wir nun einige weitere Themen vorstellen: Bürger haben die Themen eingereicht, Studenten haben sie recherchiercht – aber die Jury hat sie nicht in die Top Ten gewählt. Diskutieren kann man trotzdem drüber. Viertes Thema dieser kleinen Serie: Sicherheitsverwahrung – die Täterperspektive.

Abstract
Im Mai 2010 wurde die Sicherungsverwahrung – also der Freiheitsentzug eines Straftäters über das Strafmaß hinaus – vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt; der Gesetzgeber muss bis 2013 verfassungskonforme Regelungen erlassen. Das Thema Sicherungsverwahrung ist in den Medien vertreten. Welchen Druck die wechselnden Regelungen auf Strafgefangene ausüben und wie sich die Therapie im Strafvollzug verändert, wird jedoch kaum beleuchtet.

Sachverhalt & Richtigkeit
Die  Sicherungsverwahrung  nach  Paragraph  66  des  Strafgesetzbuches  (StGB)  ist  umstritten, Kompetenzen sind zwischen Bund und Ländern verteilt, psychologische Gutachten sind nicht immer zuverlässig.  Die  Anordnung  der  Sicherungsverwahrung  beruht  auf  einem  formal  unabhängigen psychologischen Gutachten. Die Angestellten der JVA schreiben allerdings eine Empfehlung, die dem Gutachter zugänglich gemacht wird und können so die Entscheidung des Gutachters beeinflussen.

Bis 1998 war eine Sicherheitsverwahrung nur bis zu zehn Jahren möglich. Dass die Höchstdauer damals abgeschafft worden ist, wurde vom Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte erstmals 2009 kritisiert. Deshalb führte Deutschland das Therapieunterbringungsgesetz ein.

Das Bundesjustizministerium schreibt hierzu: „Das Therapieunterbringungsgesetz soll ermöglichen, dass  gefährliche  Straftäter,  die  wegen  einer  psychischen  Störung  weiterhin  gefährlich  sind  […] wieder untergebracht werden. Sie sollen dann in geeigneten Einrichtungen therapiert werden.“

Gerade die Regelungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung sowie die Unsicherheit, welche durch die häufigen Gesetzesänderungen entstanden ist, können einen starken psychischen Druck auf Strafgefangene   ausüben.   Zudem   ist   nicht   genau   geklärt,   für   welche   Straftaten   die Sicherungsverwahrung überhaupt in Frage kommt. Bewährungshelfer Peter Asprion sagt in einem Beitrag bei 3SatXtra: „Die Aussicht, bis zum Lebensende in Verwahrung zu bleiben verändert die
Therapieangebote sowie die Bereitschaft, sich therapieren zu lassen.“

Relevanz
In   einer   demokratisch-rechtsstaatlichen   Ordnung   sollten   die   Voraussetzungen   für   eine Sicherungsverwahrung klar geregelt sein. Holger Poppenhäger, Justizminister von Thüringen, sagte bei  einem  Vortrag  am  2.  September  2010:  „Dass  es  sich  hierbei  nicht  ausschließlich  um Sexualstraftaten  und  Gewaltstraftaten  mit  Todesfolge  handelt,  zeigt  ein  Blick  in  die  Thüringer Statistik.   Unter   den   16   Fällen,   in   denen   in   den   vergangenen   zehn   Jahren   primäre Sicherungsverwahrung   verhängt   wurde,   geschah   dies   auch   zweimal   wegen   räuberischer Erpressung.“

Zudem ist es sehr schwierig, nachträglich noch eine psychische Störung und eine davon ausgehende Gefahr zuverlässig festzustellen. In einer 3Sat-Sendung wurde die zuverlässige Reichweite solcher Gutachten auf ein halbes bis maximal ein Jahr geschätzt.

Vernachlässigung
Das Thema Sicherungsverwahrung selbst ist nicht vernachlässigt. Allein die hohe Anzahl der Artikel (weit über 2.000) in den wichtigsten überregionalen Zeitungen zeigt, dass das Thema breit behandelt wird.

Anders   sieht   es   bei   dem   Aspekt   der   Menschenrechte   von   Strafgefangenen   aus.   Eine stichprobenartige   Bewertung   der   Überschriften   und   Teaser   der   zahlreichen   Artikel   zur Sicherungsverwahrung  zeigt,  dass  insbesondere  die  Aspekte  der  inneren  Sicherheit  und  des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung aus der Perspektive der Verbrechensopfer in den Medien behandelt werden.

Nur vereinzelt wird die Gefangenenperspektive eingenommen. Die psychischen Konsequenzen der Sicherungsverwahrung, etwa dass die Gefangenen ihren Entlassungstermin nicht definitiv kennen, werden kaum behandelt. Ebenso wird kaum berichtet, welche Straftäter in Sicherungsverwahrung gehalten werden.

Quellen
Bundesjustizministerium, „Fragen und Antworten zur Sicherungsverwahrung“, abgerufen am 6. Juni 2011

Prof. Dr. Jörg Kinzig, Juristische Fakultät der Universität Tübingen, E-Mail vom 23. Mai 2011

3SatXtra – Sicherungsverwahrung auf dem Prüfstand, Sendung vom 7. Februar 2011, YouTube, abgerufen am 6. Juni 2011

Norbert  Siegmund,  „Wegsperren  für  immer?  -  Sicherungsverwahrung  in  Deutschlands  größtem Knast“, WDR, Sendung vom Montag, 10. Januar 2011, YouTube, abgerufen am 6. Juni 2011

Kommentare
Prof. Dr. Jörg Kinzig, Juristische Fakultät der Universität Tübingen:
„Dass Strafgefangene im Nachhinein psychisch krank erklärt werden, wird in der Zukunft eine große Rolle  spielen,  da  nach  dem  Urteil  des  BVerfG  eine  weitere  Inhaftierung  sogenannter  Alt- und Parallelfälle eine psychische Störung voraussetzt. Was das ist, ist noch völlig ungeklärt. Ich nehme an, dass die Frage eines Vorhandenseins einer psychischen Störung die Medien in der Zukunft noch stärker beschäftigen wird.“

Prof. Dr. Dr. h.c. Fritz Sack , Leiter des Instituts für Sicherheits- und Präventionsforschung:
„Das Thema der Sicherungsverwahrung ist in den Medien generell nicht unterrepräsentiert. Einzelne Aspekte, darunter auch der des Einreichers, sind dagegen nicht ausreichend in den Medien vertreten. Die Perspektive der Strafgefangenen wird nicht adäquat dargestellt, da wir in einer opferbestimmten Gesellschaft leben.“

Verfasst am 8. Dezember 2011 von Daniel Drepper.  

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Intersexualität – Einzelschicksale statt Hintergründe

Zehn Top-Themen haben wir auf der Jury-Sitzung im Juli gewählt und vorgestellt. Mit etwas Abstand wollen wir nun einige weitere Themen vorstellen: Bürger haben die Themen eingereicht, Studenten haben sie recherchiercht – aber die Jury hat sie nicht in die Top Ten gewählt. Diskutieren kann man trotzdem drüber. Drittes Thema dieser kleinen Serie: Die mangelhafte Berichterstattung über Intersexualität. Am 18. September – zwei Monate nach der Jury-Sitzung in Dortmund – hatte ein Tatort aus Münster Intersexualität zum Thema gemacht. Dadurch folgte auch eine differenzierte Berichterstattung. Weitgehend ohne Berichterstattung blieb jedoch, dass Intersexuelle durch eine neue Verwaltungsvorschrift aus dem Jahr 2010 noch einmal auf zwei Geschlechter festgelegt wurden (siehe unten).

Abstract
In Deutschland leben mehr als zwei Geschlechter. Das ist zwar medizinisch unstrittig, aber noch nicht offiziell anerkannt. Medien berichten vor allem über Einzelschicksale intersexueller Menschen, medizinische Details dienen als Beiwerk. Die schwierige Diagnose nach der Geburt und die erst 2010 verschärfte behördliche Festlegung auf zwei Geschlechter, mit denen Eltern schon beim Eintrag des Geschlechts in die Geburtsurkunde und die Register der Standesämter konfrontiert werden, sind jedoch kein Medienthema.

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Verfasst am 15. November 2011 von Daniel Drepper.  

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Fehlende Kontrolle von Stiftungen und Vereinen?

Zehn Top-Themen haben wir auf der Jury-Sitzung im Juli gewählt und vorgestellt. Mit etwas Abstand wollen wir nun einige weitere Themen vorstellen: Bürger haben die Themen eingereicht, Studenten haben sie recherchiercht – aber die Jury hat sie nicht in die Top Ten gewählt. Diskutieren kann man trotzdem drüber. Zweites Thema dieser kleinen Serie: Kontrolle von Stiftungen und Vereinen.

Abstract
In Deutschland gibt es etwa 60.000 eingetragene Vereine, die größtenteils als gemeinnützig anerkannt sind und Spenden sammeln dürfen. Bis auf das Finanzamt gibt es in den meisten Bundesländern aber kein Kontrollorgan, das die Spendensammlung der Vereine kontrolliert; und bei den Prüfungen stehen nicht unbedingt die Interessen der Spender im Vordergrund. So kann es dazu kommen, dass Vereine die Spendengelder zweckentfremden. Medien berichten nur bei vereinzelten Skandalen, insbesondere kleinere Vereine werden nicht kritisch betrachtet.

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Verfasst am 28. Oktober 2011 von Daniel Drepper.  

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