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Innenminister Schily behindert Informationsfreiheitsgesetz

Für die vier Bundesländer Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen ist das Recht auf Informationsfreiheit bereits als Gesetz formuliert. Im Bundesinnenministerium liegt der Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes bereits seit Monaten vor, wird aber aus politischen Gründen nicht als Gesetz verabschiedet. Das Ziel des Informationsfreiheitsgesetzes ist im Kern, dass alle Vorgänge und Unterlagen des Staates und seiner Verwaltungen den Bürgern offengelegt werden müssen. Nur in definierten Ausnahmefällen wird das Recht auf Offenlegung eingeschränkt. Mit diesem Recht auf Informationsfreiheit würde die Informationskultur in Deutschland wesentlich verbessert, die Recherchemöglichkeiten der Journalisten optimiert und insgesamt das Verhältnis Bürger – Staat gleichberechtigter gestaltet. Im Unterschied zu anderen europäischen Ländern sind die Chancen des Informationsfreiheitsgesetzes in Deutschland weitgehend unbekannt und ungenutzt.


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Informationsfreiheit ist ein Konzept, das im 17. Jahrhundert in Schweden seinen Ausgang nahm, und das sich vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg in allen wichtigen Industrieländern der Welt durchgesetzt hat. Es besagt im Kern, dass alle Vorgänge und Unterlagen des Staates und seiner Verwaltungen den Bürgern und Bürgerinnen offen gelegt werden müssen. Nur in definierten Ausnahmefällen darf dieses Recht auf Offenheit eingeschränkt werden. Natürlich wird sich ein solches Recht heute nicht mehr nur auf schriftliche Unterlagen beziehen können. In Zukunft werden viele Verwaltungen teilweise papierlos arbeiten, das moderne Informationsfreiheitsgesetz muss also Zugang zu den elektronischen Quellen gewähren.

Jetzt hält die Idee der Informationsfreiheit auch langsam in Deutschland Einzug. In drei Bundesländern, Brandenburg, Berlin und Schleswig-Holstein ist sie bereits verwirklicht. Auf Bundesebene sucht man vergeblich nach einem derartigen Gesetz. Im Internet findet man mittlerweile einen Entwurf des Bundesinnenministeriums zum Thema Informationsfreiheitsgesetz.

Generell soll laut Gesetzesentwurf der Bürger Zugang zu allen amtlichen Informationen erhalten – egal auf welchem Medium sie gespeichert sind: Ob sie schriftlich, elektronisch, optisch oder akustisch vorliegen, in Akten, Schriftstücken, Magnetbändern, Disketten, Filmen, Fotos, Tonbändern, Plänen, Diagrammen, Bildern oder Karten vorliegen ist unerheblich. Laut Entwurf soll der Bundesbeauftragte für Datenschutz auch die Aufgabe des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit erhalten. Dafür sollen in der Behörde zwei bis drei neue Stellen im höheren Dienst eingerichtet werden.

Anders als in Brandenburg 1992 wird allerdings kein Menschenrecht auf Informationszugang in die Verfassung eingeschrieben. Auch wird zunächst nur Bürgern, also natürlichen Personen, Zugang gewährt. Von juristischen Personen wie beispielsweise Verbänden wie Transparency International ist nicht die Rede. Dies wäre jedoch Bestandteil des Rechts auf politische Mitgestaltung.