2026: Top-Thema 09

Gefangen: Psychische Folgen der Untersuchungshaft 

Abstract:

Menschen, die in Deutschland in Untersuchungshaft sitzen, befinden sich rechtlich in einer Ausnahmesituation, die emotional belastend sein kann: Über die physischen Folgen des abrupten Verlusts von Freiheit und sozialem Halt, ohne dass eine Verurteilung vorliegt, wird von Medien jedoch kaum berichtet. Neben Einzelschicksalen sollten auch strukturelle Ursachen der psychischen Belastung von Untersuchungshäftlingen stärker in der Berichterstattung thematisiert werden.

Sachverhalt & Richtigkeit:

In Deutschland dient die Untersuchungshaft gemäß § 112 der Strafprozessordnung vor allem der Sicherung des Strafverfahrens. Sie soll verhindern, dass sich Beschuldigte dem Verfahren entziehen, Beweise vernichten oder weitere Straftaten begehen. Anders als im Strafvollzug fehlt es in der Untersuchungshaft häufig an ausreichender psychologischer Betreuung. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Untersuchungshaft rechtlich als vorläufige Maßnahme gilt und daher nicht denselben strukturellen Rahmen wie der Strafvollzug bietet.

Besonders belastend ist, dass die U-Haft meist überraschend erfolgt, familiäre und berufliche Verhältnisse abrupt unterbricht und ohne feste Perspektive verläuft. Die betroffenen Personen wissen oft nicht, ob oder wann sie entlassen werden, was einen Zustand darstellt, der emotional stark verunsichert. Für die Betroffenen bedeutet U-Haft daher häufig eine erhebliche psychische Belastung, da sie sich in einem Zustand rechtlicher Ungewissheit befinden und zugleich sozialen Kontakt, Eigenverantwortung sowie eine strukturierte Alltagsroutine weitgehend verlieren. Der abrupte Übergang von Freiheit in ein fremdes, stark reglementiertes Umfeld stellt für viele Menschen eine tiefgreifende Umstellung dar, auf die sie oft kaum vorbereitet sind.

In den Jahren 2020 und 2021 rückten psychische Belastungen von Untersuchungshäftlingen verstärkt in den Fokus, nachdem es während der Covid-19-Pandemie zu auffälligen Suizidclustern in Hamburger Justizvollzugsanstalten gekommen war. Diese Vorfälle führten zu einer öffentlichen wie auch fachlichen Auseinandersetzung mit den besonderen Belastungen der Untersuchungshaft.

Empirische Daten zeigen, dass psychische Störungen unter Untersuchungshäftlingen weit verbreitet und häufig unbehandelt sind. Eine ältere Untersuchung in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Moabit aus dem Jahr 2003 ergab, dass 74 Prozent der befragten Inhaftierten mindestens eine psychische Störung aufwiesen, darunter vor allem Depressionen, Angst- und Belastungsstörungen. In den offiziellen Gesundheitsakten fanden sich jedoch nur bei etwa 40 Prozent entsprechende Diagnosen. Daraus lässt sich schließen, dass ein erheblicher Teil psychischer Erkrankungen im Haftkontext unerkannt bleibt, obwohl ein offensichtlicher Bedarf an gezielten therapeutischen Maßnahmen besteht.

Neuere Untersuchungen, etwa ein Mixed-Methods-Projekt aus Hamburg aus dem Jahr 2022, weisen ebenfalls auf ein erhöhtes Risiko hin. Allerdings ist die häufig zitierte Aussage, dass von 20 Suizidfällen in der Untersuchungshaft zwischen 2013 und 2022 insgesamt 16 Betroffene psychisch erkrankt gewesen seien, nicht korrekt. Tatsächlich nahmen sich in Hamburger Justizvollzugsanstalten zwischen 2013 und 2022 insgesamt 13 Menschen das Leben. Etwa 3,5 Prozent der Suizide erfolgten durch eine Überdosis. Dies deutet auf Defizite in der Suchtbehandlung sowie auf mangelnde Kontrolle des Medikamenten- und Substanzkonsums innerhalb der Haft hin. Die vorliegenden Studien verdeutlichen, dass psychische Belastungen in der Untersuchungshaft mit besonderen Risiken verbunden sind, insbesondere in den ersten drei Monaten der Inhaftierung, wenn soziale Isolation und Orientierungslosigkeit besonders stark wirken.

Trotz dieser Erkenntnisse erfolgen psychiatrische Erstuntersuchungen häufig erst mit erheblicher Verzögerung. Eine Dissertation aus dem Jahr 2010 zeigte, dass der durchschnittliche Zeitraum zwischen Inhaftierung und erster Vorstellung bei einem Konsiliarpsychiater bei 79 Tagen lag. Zwar wurde bei fast drei Vierteln der Betroffenen anschließend eine medikamentöse Behandlung eingeleitet, doch verdeutlicht allein die späte Kontaktaufnahme, dass präventive Strukturen in der Untersuchungshaft unzureichend greifen. Eine frühzeitige Diagnostik wäre jedoch essenziell, um psychische Krisen rechtzeitig zu erkennen und Suizidalität wirksam vorzubeugen.

Ein weiterer Problembereich betrifft den Umgang mit Suchterkrankungen. Viele betroffene Inhaftierte erhalten keinen gesicherten Zugang zu therapeutischen Angeboten. Zwar besteht mit dem Konzept „Therapie statt Strafe“ gemäß § 35 BtMG grundsätzlich eine rechtliche Grundlage, doch sozialrechtliche Ausschlüsse – etwa nach § 7 SGB II – erschweren oder verhindern häufig die Kostenübernahme für Therapieeinrichtungen. Diese Regelungen führen zu Unsicherheiten hinsichtlich Krankenversicherungsschutz und Finanzierung von Therapieplätzen. Die daraus resultierenden Versorgungslücken gefährden nicht nur den Behandlungserfolg einzelner Personen, sondern beeinträchtigen auch langfristig deren Resozialisierung.

Relevanz:

Die psychische Gesundheit von Untersuchungshäftlingen stellt ein wichtiges Thema im Strafvollzug dar. Die Betroffenen befinden sich in einer rechtlich wie emotional extrem belastenden Ausnahmesituation – häufig ohne Verurteilung, aber mit erheblichen gesundheitlichen Folgen. Der abrupte Verlust von Freiheit, Orientierung und sozialem Halt trifft viele unvorbereitet. Angesichts hoher Prävalenzraten von Depressionen, Angststörungen und Suizidalität ist eine intensivere Auseinandersetzung mit diesem Thema sowohl aus humanitärer als auch aus gesundheits- und rechtspolitischer Perspektive dringend geboten. Dabei stehen nicht nur individuelle Schicksale, sondern auch strukturelle Versäumnisse im Fokus.

Vernachlässigung:

Trotz der hohen psychischen Belastung in der Untersuchungshaft wird das Thema medial wenig thematisiert. Weder in politischen Reformprozessen noch in der öffentlichen Debatte erhält es bislang den Stellenwert, den es angesichts seiner Tragweite verdienen würde.

Zwar existiert vereinzelt mediale Berichterstattung – etwa in der Süddeutschen Zeitung (2025), bei nd-aktuell (2023) oder im MDR (2024) –, diese konzentriert sich jedoch meist auf Suizidstatistiken. Tiefgehende Analysen zu Ursachen, Versorgungslücken oder strukturellen Defiziten bleiben selten. Es mangelt an kontinuierlicher Beobachtung, langfristigen Studien und einem breiten öffentlichen Diskurs. Auch Marco Santos von der Gefangenengewerkschaft GGBO weist darauf hin, dass selbst in parlamentarischen Anfragen die Untersuchungshaft häufig ausgeklammert wird. Gerade dieser Umstand verweist auf ein strukturelles Desinteresse, das notwendige Reformen und konkrete Verbesserungen erschwert. Die geringe öffentliche Aufmerksamkeit behindert somit sowohl journalistische Aufarbeitung als auch politische Anpassungen.