Nicht barrierefrei: Politische Information bleibt Menschen mit Behinderung verschlossen
Abstract:
Bürgerinnen und Bürger mit Beeinträchtigung haben ein überdurchschnittlich hohes politisches Interesse. Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben zum barrierefreien Zugang politischer Information bleibt ihnen das Grundrecht auf demokratische Teilhabe aber verwehrt. Keine der 322 von der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit der Informationstechnik (BFIT-Bund) geprüften Websites öffentlicher Stellen entspricht den rechtlichen Anforderungen. Während Fachportale regelmäßig darüber berichten, findet der strukturelle Mangel in den Leitmedien bisher wenig Beachtung.
Sachverhalt & Richtigkeit:
Staatliche Webangebote müssen in Deutschland verpflichtend barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Die zentrale rechtliche Grundlage bildet die EU-Webrichtlinie 2016/2102, die die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen regelt. In Deutschland wurde die Richtlinie durch die Erweiterung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Juli 2018 in nationales Recht überführt und damit verbindlich. Öffentliche Stellen sind seither verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen (§ 12a BGG). Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die im Mai 2019 in Kraft trat, konkretisiert diese Verpflichtungen. Sie legt sowohl technische als auch organisatorische Anforderungen fest, darunter die Orientierung an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, die Pflicht zur Veröffentlichung einer Erklärung zur Barrierefreiheit sowie die Bereitstellung von Feedback-Mechanismen (BITV 2.0).
Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben bleiben viele staatliche Webangebote weiterhin unzugänglich. Der Monitoring-Bericht „Digitale Barrierefreiheit in Deutschland“ (2024) der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund), erstellt gemeinsam mit den Länderüberwachungsstellen, dokumentiert den aktuellen Umsetzungsstand. Der Bericht kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Keines der geprüften staatlichen Webangebote ist vollständig barrierefrei (BFIT-Bund 2025, S. 3). Im Prüfzeitraum 2022–2024 wurden 322 Websites und 269 mobile Anwendungen öffentlicher Stellen überprüft. Kein einziges Angebot erfüllte alle geprüften Anforderungen und gilt damit als vollständig barrierefrei (BFIT-Bund, 2025, S. 49). Zudem zeigen sich im Vergleich zum ersten Messzeitraum 2020–2021 nur geringe Verbesserungen, teilweise sogar Verschlechterungen. Die Auswertung der Prüfungen macht deutlich, dass bestimmte Barrieren regelmäßig und systematisch auftreten. Besonders häufig beanstandet werden nicht barrierefreie PDF-Dokumente, fehlende oder fehlerhafte Alternativtexte für Bilder, eingeschränkte Tastaturbedienbarkeit sowie Probleme bei Formularen und Fehlermeldungen (BFIT-Bund, 2025, S. 68–72). Auch die gesetzlich vorgeschriebene Erklärung zur Barrierefreiheit fehlt häufig oder ist unvollständig beziehungsweise nicht aktuell (BFIT-Bund, 2025, S.86).
Darüber hinaus bestehen deutliche Defizite bei der Bereitschaft zur Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben. In einigen Bundesländern reagierte nur etwa ein Drittel der überprüften öffentlichen Stellen auf Prüfberichte oder Nachfragen der Überwachungsstellen (BFIT-Bund, 2025, S. 89). Die Ausnahmeregelung der sogenannten „unverhältnismäßigen Belastung“ wurde teilweise pauschal geltend gemacht, jedoch von den Überwachungsstellen in den meisten Fällen als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen (BFIT-Bund, 2025, S. 92– 93). Auch befragte Verbände bemängeln die Zugänglichkeit der Webangebote klar. Öffentlichen Stellen fehle häufig das Bewusstsein und das Verständnis für die Bedürfnisse der betroffenen Personen. Barrierefreiheit würde als „Pflichtaufgabe“ angesehen werden, die nur „formal durchgeführt würde, ohne die tatsächlichen Barrieren zu beseitigen“ (BFIT-Bund, 2025, S.90). So seien zum Beispiel vorgesehene Feedback-Mechanismen zum Melden von Barrieren oftmals selbst nicht barrierefrei gestaltet. Fehlende Ansprechpartner, aufwendige Rückmeldeverfahren oder lange Wartezeiten führen dazu, dass festgestellte Mängel kaum nachverfolgt oder behoben werden (BFIT-Bund, 2025, S. 91).
Bei den politischen Parteien sieht es nicht besser aus. Bei der Bundestagswahl 2025 zeigten sich gravierende Defizite. Etablierte Parteien wie die SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Linke sowie kleinere Parteien wie der SSW oder die Tierschutzpartei stellen zwar Wahlprogramme in leichter oder einfacher Sprache bereit. Andere im Bundestag vertretene Kräfte wie die AfD oder das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verzichten hingegen vollständig auf solche Angebote. Neben dem Fehlen inhaltlicher Anpassungen an den Bedarf von Menschen mit Einschränkungen bestehen erhebliche digitale Barrieren. Eine Untersuchung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) ergab, dass von sechs untersuchten Parteien lediglich die SPD und die FDP barrierefreie PDFs bereitstellten, die für Screenreader durch korrekt formatierte Überschriften nutzbar sind. Nur zwei Parteien (Die Linke und Volt) bieten ihre Programme zusätzlich in Gebärdensprache an.
Ein zentrales Hindernis ist auch da jedoch die mangelnde Auffindbarkeit dieser Materialien. Barrierefreie Wahlprogramme sind auf den offiziellen Webseiten der Parteien oft so tief versteckt, dass sie mühsam einzeln gesucht und abgerufen werden müssen, was selbst für Fachpersonal eine enorme Hürde darstellt.
Insgesamt zeigt sich, dass digitale Barrierefreiheit in der Praxis häufig als formales Ziel anerkannt wird, ohne konsequent umgesetzt zu werden. Auch Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtungen besteht somit weiterhin eine erhebliche Lücke zwischen dem rechtlichen Anspruch und der tatsächlichen Umsetzung.
Relevanz:
Politische Teilhabe ist ein demokratisches Kerngrundrecht, dessen Bedeutung durch die hohe Motivationslage der Betroffenen unterstrichen wird: 44,6 % der Menschen mit Beeinträchtigungen geben an, sich stark für Politik zu interessieren, was über dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung (40,7 %) liegt. Zudem stieg die Wahlbeteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Bundestagswahl 2017 deutlich auf 84,6 % (2013: 78,2 %) und näherte sich damit der Quote von Menschen ohne Beeinträchtigungen (87,1 %) an. Besonders existenzielle Themen wie die Entlohnung in Werkstätten (WfbM) treiben das politische Interesse an, da viele Betroffene für eine Vollzeitwoche von 39 Stunden lediglich einen „Hungerlohn“ von etwa 140 Euro im Monat erhalten. Ohne barrierefreie Informationen ist eine eigenständige Willensbildung unmöglich, was die demokratische Gleichberechtigung untergräbt und das Vertrauen in Institutionen schwächt.
Das Problem betrifft keine Randgruppe. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leben in Deutschland zum Jahresende 2023 rund 7,9 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Das entspricht einem Anteil von 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung. (Destatis, 2024) In diesen Zahlen sind noch nicht Menschen mit leichteren und mittleren Einschränkungen enthalten, was darauf zurückschließen lässt, dass die tatsächliche Zahl der Menschen mit Behinderungen in Deutschland deutlich höher ist. Der Verein für Behinderte in Gesellschaft und Beruf geht zudem davon aus, dass rund 20 Prozent der Internetnutzer*innen in Deutschland aufgrund körperlicher oder sensorischer Einschränkungen Schwierigkeiten bei der Nutzung digitaler Angebote haben. Rund 12 % der deutschsprechenden, erwerbsfähigen Bevölkerung haben gravierende Probleme mit dem Lesen und Schreiben.
Digitale Barrierefreiheit betrifft jedoch nicht ausschließlich Menschen mit Behinderungen. Auch ältere Menschen, deren Seh-, Hör- oder motorische Fähigkeiten altersbedingt nachlassen, sind häufig auf barrierearme digitale Angebote angewiesen. Ebenso profitieren Menschen, die sich noch im Erwerb der deutschen Sprache befinden, von klar strukturierten Inhalten, einfacher Sprache oder alternativen Darstellungsformen. Barrierefreiheit erhöht damit nicht nur die Zugänglichkeit für einzelne Gruppen, sondern verbessert die Nutzbarkeit staatlicher Webangebote insgesamt. (Barrierekompass, o. J.). Ein zentraler Aspekt digitaler Barrierefreiheit liegt in der Vielfalt individueller Nutzungsvoraussetzungen. Barrieren wirken nicht für alle Menschen gleich, sondern sind relativ zur jeweiligen Einschränkung. Während bestimmte digitale Angebote für einige Nutzer*innen problemlos zugänglich sind, können sie für andere vollständig unbrauchbar sein. Viele Barrieren bleiben für Menschen ohne entsprechende Einschränkungen unsichtbar und werden häufig erst dann wahrgenommen, wenn sie selbst betroffen sind (Barrierekompass, o. J.).
Vor diesem Hintergrund darf digitale Barrierefreiheit nicht als rein technische oder formale Anforderung verstanden werden. Werden gesetzliche Vorgaben von staatlichen Stellen nicht eingehalten, hat dies weitreichende gesellschaftliche Folgen: Digitale Barrieren können den Zugang zu Informationen, Verwaltungsleistungen und demokratischer Teilhabe erheblich einschränken oder verhindern und bestehende Ungleichheiten verstärken. Was für Behörden als formale Pflicht erscheint, entscheidet für viele Menschen über Ein- oder Ausschluss. Digitale Barrierefreiheit ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss als grundlegender Bestandteil einer demokratischen, inklusiven Verwaltung verstanden werden.
Vernachlässigung:
Obwohl die mangelnde Durchführung der digitalen Barrierefreiheit von staatlichen Webseiten gut belegt und rechtlich eindeutig geregelt ist, bleibt das Thema in der breiten medialen Berichterstattung weitestgehend unbeachtet. Reichweitenstarke Leitmedien, wie die Süddeutsche Zeitung, der Frankfurter Allgemeine, Die Zeit, Der Spiegel oder die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erwähnen die Probleme mit der digitalen Barrierefreiheit bei Behörden und Parteien allenfalls ereignisbezogen unmittelbar vor Wahlterminen. Es existieren kaum tiefergehenden journalistische Auseinandersetzungen mit der Frage, warum gesetzlich klar geregelte Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit von staatlichen Stellen systematisch nicht eingehalten werden.
Berichterstattung zu diesem Thema findet überwiegend in spezialisierten Medien statt und richten sich damit primär an ein vorinformiertes Publikum. Ein Beispiel hierfür ist der Beitrag des DigitalService des Bundes mit dem Titel „Kein digitales Angebot ist barrierefrei – wie wir das ändern wollen“. Darin werden die bestehenden Defizite staatlicher Angebote offen benannt und Verbesserungsansätze vorgestellt (Couesnon u. Jordan, 2024). Der Beitrag ordnet die Problematik aus der Perspektive einer bundeseigenen Digitalagentur ein und richtet sich vorrangig an Verwaltungsfachleute und Digitalexpert*innen. Eine journalistische Einordnung oder kritische Aufarbeitung jenseits dieser Fachöffentlichkeit erfolgt nicht.
Auch das Online-Magazin netzpolitik.org berichtet regelmäßig über digitale Hindernisse auf staatlichen Webseiten. Ein Artikel aus dem Jahr 2025 kritisiert, wie schwierig es ist, Barrierefreiheit umzusetzen, und geht auf die Ergebnisse offizieller Berichte ein. Der Artikel macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein strukturelles Umsetzungsdefizit (Pursch, 2025). Aufgrund der thematischen Ausrichtung des Mediums und seiner begrenzten Reichweite bleibt diese Berichterstattung jedoch auf eine Nischenöffentlichkeit beschränkt. Aber auch hier lesen nur wenige politisch interessierte Menschen die Artikel. Zudem gibt es Hinweise in Blogs, Fachportalen oder Stellungnahmen von Behindertenverbänden, die aber auch meist nur von Fachleuten gelesen werden.
Insgesamt zeigt sich, dass es keine breitere mediale Aufbereitung gibt, die digitale Barrierefreiheit als gesellschaftliche relevantes, rechtliches und demokratietheoretisches Problem einordnet. Auch die Veröffentlichung eines Berichts, der zeigt, dass keine staatliche Webseite komplett barrierefrei ist, führte nicht zu vielen Reaktionen in den Medien. Das ist problematisch, da das Thema viele Menschen betrifft und die Einhaltung von Gesetzen durch den Staat relevant für sie ist. Die fehlende Aufmerksamkeit der Medien führt dazu, dass digitale Barrierefreiheit als ein technisches Detail gesehen wird, anstatt als ein Zeichen für Ausgrenzung und als ein Problem für die Demokratie. So bleibt ein Problem, das den Zugang zu staatlichen Leistungen und Informationen einschränkt, weitgehend unbeachtet.