Ein profitables Geschäft: Deutsche Unternehmen unterlaufen Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderung
Abstract:
Statt der Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung nachzukommen, zahlen viele deutsche Unternehmen lieber eine Ausgleichsabgabe. Das erschwert die Integration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt, ist für die Arbeitgeber aber lukrativ: Denn die Ausgleichsabgabe lässt sich mit dem Kauf von Waren oder Dienstleistungen von Behindertenwerkstätten senken. Weil die Beschäftigten oft unter Mindestlohn arbeiten, sind viele Waren besonders günstig. So profitieren Unternehmen doppelt, während Exklusion und prekäre Arbeitsverhältnisse zementiert werden.
Sachverhalt & Richtigkeit:
Sie höre zwar schlecht, sei aber nicht dumm, meint Grit Böhnisch. Die 56-jährige hat geschafft, wovon viele andere Menschen mit Behinderung träumen: Sie ist Führungskraft in einem großen deutschen Unternehmen. Doch rund 1,35 der 3 Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland sind nicht in den Arbeitsmarkt integriert – obwohl die Inklusion von Menschen mit Behinderung in Alltagsleben und Beruf im deutschen Sozialgesetzbuch festgeschrieben ist. Eine der Ursachen ist AktionMensch zufolge das Bildungssystem, wo Menschen mit Behinderung früh auf Förderschulen separiert werden. Dort ist ein regulärer Schulabschluss nur schwer zu erreichen – was wiederum dem Berufseinstieg im Wege steht und die Karrierechancen schmälert.
Dass die Arbeitslosenquote von behinderten Menschen dem aktuellen Inklusionsbarometer der Aktion Mensch (2025) zufolge weiter steigt, liegt aber auch an der mangelhaften Um- und Durchsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Beschäftigungspflicht. Die Regelung besagt, dass Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen eine Mindestanzahl der Stellen (5%) mit Menschen mit Behinderung besetzen müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, wird eine Ausgleichsabgabe fällig (§160 SGB IX). Liegt die Beschäftigungsquote bei 0%, werden monatlich bis zu 815€ pro unbesetztem Platz fällig. Trotzdem kam im Jahr rund ein Viertel der 180.359 beschäftigungspflichtigen Unternehmen laut dem aktuellen Inklusionsbarometer von AktionMensch der Beschäftigungspflicht nicht nach.
Viele Unternehmen führen strukturellen Gründen als Begründung an, etwa, dass es keine geeigneten Tätigkeiten für Menschen mit Behinderung im Unternehmen gäbe. Eine Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigt, dass oft Bedenken bezüglich Ausstattungskosten und administrativem Mehraufwand bestehen. Man wünsche sich auch mehr Fördermöglichkeiten. Christoph Beyer, Leiter des LVR-Inklusionsamtes, macht jedoch darauf aufmerksam, dass die einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) entsprechende Beratungsangebote bereitstellt, bei der Informationsbeschaffung hilft und Arbeitgeber berät. Gründe für die zögerliche Haltung bezüglich der Einstellung von Schwerbehinderten scheinen also eher fehlendes Wissen oder aber die mangelnde Bereitschaft, sich offen und konstruktiv mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Nun müssen Unternehmen, die die Vorgaben nicht erfüllen eine Ausgleichszahlung tätigen, die wiederum Inklusionsprojekten und -maßnahmen zugutekommen soll. Die Ausgleichszahlung trägt jedoch nicht zum eigentlichen Ansinnen bei, Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren – und schmerzt manches Unternehmen nur wenig. Denn die Zahlung kann von der Steuer abgesetzt und durch legale Maßnahmen umgangen werden. Kauft das Unternehmen etwa Produkte aus Behindertenwerkstätten zu oder schafft sogenannte „betriebsintegrierten Arbeitsplätze“, sinkt die Höhe der Ausgleichsabgabe. Beim Betriebsintegrierten Arbeiten werden Werkstättenbeschäftigte in die Unternehmen entsandt, erhalten aber kein volles Beschäftigungsverhältnis – eine komfortable Zwischenlösung für das Unternehmen. Denn es besteht kein Kündigungsschutz oder Anspruch auf zusätzlichen Urlaub, wie er Menschen mit Behinderung eigentlich zustehen würde. Und nicht nur die Höhe der Ausgleichsabgabe sinkt, auch die von den Behindertenwerkstätten erworbenen Produkte und Dienstleistungen sind günstiger – unter anderem deshalb, weil die Beschäftigten oft unter dem Mindestlohn bezahlt werden.
Während die Unternehmen also in doppelter Hinsicht vom Zukauf profitieren – eine geringere Ausgleichsabgabe bei kostengünstigem Zukauf – werden die betroffenen Personen vom regulären Arbeitsmarkt abgeschottet und nur geringfügig für ihre Arbeit entlohnt.
Relevanz:
Obwohl die Ausgleichsabgabe die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen soll, motiviert sie Unternehmen nur bedingt, der Beschäftigungspflicht nachzukommen. Denn sie lässt sich relativ leicht umgehen und ist zudem steuerlich absetzbar. Zugleich begünstigt die Regelung indirekt, dass Menschen in Behindertenwerkstätten verhaften, wo sie vom regulären Arbeitsleben abgeschottet sind und oft unter Mindestlohn verdienen. Sie sind aber nicht die einzige Bevölkerungsgruppe, die von dem Problem betroffen ist. Die mangelnde Integration von Menschen mit Behinderung in den regulären Arbeitsmarkt ist auch für die deutsche Wirtschaft problematisch. Mit Blick auf den allgemein bekannten Fachkräftemangels ist der Ausschluss von potenziellen Fach- wie Hilfskräften vom Arbeitsmarkt ein gesamtgesellschaftliches Problem. Auch die IHK Ulm merkt an, dass die Integration von Menschen mit Behinderung einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels leisten könnte.
Vernachlässigung:
Über die Inklusion am Arbeitsmarkt berichten unter anderem die Mainpost (23.07.2024), www.evangelische-zeitung.de (20.11.2025) und die Süddeutsche Zeitung (28.11.2025). Mit dem Teilhabegesetz und den damit verbundenen Herausforderungen und Chancen findet sich beim DLF ein Feature aus dem Jahr 2021, ein weiteres von 2019. Mit der Umgehung der Beschäftigung durch die Ausgleichsabgabe befasst sich etwa ein Bericht in der Freien Presse, ein Beitrag von DLF Nova und eine von der Süddeutschen Zeitung ausgespielte DPA-Meldung. Während die Ausgleichsabgabe als mögliches Schlupfloch durchaus thematisiert wird (z. B. https://www.rhein-zeitung.de/lokales/nahe-zeitung/behinderte-mitarbeiter-sind-eine-bereicherung_arid-4058863.html), wird ausgeklammert, wie leicht und lukrativ die Zahlung umgangen werden kann. Eine Ausnahme ist die Investigativ Recherche der Süddeutschen Zeitung von April 2025. Am ehesten wird dann über die Beschäftigungspflicht berichtet, wenn neue Arbeitsmarkt- und Beschäftigungszahlen veröffentlicht sind – wobei meist nur die Werte angegeben, aber nicht auf strukturelle Ursachen hingewiesen wird.
Über die Ausgleichsabgabe wird in Zusammenhang mit der Verwendung der generierten Gelder berichtet. Dass die Senkung ausgerechnet durch den Zukauf von zunehmend in die Kritik geratenden Behindertenwerkstätten gesenkt werden kann und damit der Integration eher im Wege steht sowie die Tatsache, dass die Abgabe von der Steuer abgesetzt werden kann, wird vernachlässigt. Solche Schlupflöcher und Fehlanreize bleiben also unterbeleuchtet.