2026: Top-Thema 03

Im bürokratischen Niemandsland: Staatenlose scheitern an deutschen Behörden

Abstract:

In Deutschland lebten 2022 ca. 97.000 Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit – Tendenz steigend. Viele dieser Staatenlosen arbeiten und zahlen Steuern, bleiben juristisch jedoch schlechter gestellt und warten oft jahrelang auf die Klärung ihres Status. Die Gründe: Fehlende oder uneinheitliche Richtlinien und überlastete Behörden. Die Betroffenen sind nicht nur starker Unsicherheit ausgesetzt, sondern auch vom gesellschaftlichen und politischen Leben weitgehend ausgeschlossen. Über die Ursachen, Zustände und Folgen wird in den Medien zu wenig berichtet. 

Sachverhalt & Richtigkeit:

Staatenlose Menschen gehören zu den am stärksten benachteiligten Gruppen im deutschen Verwaltungssystem. Ihre Einbürgerung zieht sich in vielen Fällen unnötig in die Länge. Der Hauptgrund: Es fehlt an einem einheitlichen Vorgehen im Umgang mit Staatenlosigkeit. Entscheidungen weichen je nach Behörde, teilweise sogar je nach Sachbearbeiter, voneinander ab.

Für die Betroffenen bedeutet das Unsicherheit: „Das Grundproblem ist, dass Staatenlosigkeit in Deutschland nicht klar definiert ist“, sagt eine Ansprechpartnerin des Kölner Flüchtlingsrats. Behörden arbeiten mit Begriffen wie „De-facto-Staatenlosigkeit“ und „rechtlich anerkannte Staatenlosigkeit“. Doch diese Unterscheidung wird vielen Menschen zum Verhängnis. Denn: Wer zwar faktisch staatenlos ist, aber dessen Status nicht offiziell anerkannt wird, bleibt ohne Schutz. Erst die rechtliche Anerkennung von Staatenlosigkeit eröffnet die Möglichkeit einer Einbürgerung – ein Schritt, der für viele kaum zu erreichen ist.

Die Studie „Kein Pass. Nirgends?“ des Sachverständigenrats für Integration und Migration zeigt, wie problematisch die Situation ist. Der häufig verwendete Begriff der „ungeklärten Staatsangehörigkeit“ ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Er beschreibt lediglich einen vorläufigen Zustand – mit gravierenden Folgen: Betroffene können sich nicht auf internationale Schutzabkommen berufen.

Hinzu kommt, dass Deutschland den Begriff der Staatenlosigkeit (Art. 1 Staatenlosenübereinkommen) enger auslegt als etwa der UNHCR empfiehlt. Wer theoretisch eine Staatsangehörigkeit besitzen könnte, sie aber in der Praxis nicht erhält, gilt hierzulande oft nicht als staatenlos. Das betrifft etwa Menschen aus Ländern mit dysfunktionalen Behörden oder diskriminierenden Staatsangehörigkeitsgesetzen.

Der Weg zur Anerkennung wird von vielen als nahezu aussichtslos beschrieben. „Nicht nur langwierig, sondern fast unmöglich“, sagt die Ansprechpartnerin des Kölner Flüchtlingsrats. Anders als in Ländern wie Frankreich oder Ungarn gibt es in Deutschland kein standardisiertes Verfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit. Jede Behörde entscheidet für sich – weitgehend ohne Abstimmung und klare Zeitvorgaben. Selbst wenn eine Behörde eine Staatenlosigkeit feststellt, ist diese Entscheidung für andere Stellen nicht bindend. So kann es passieren, dass Menschen, die bereits anerkannt wurden, im Ausländerzentralregister plötzlich wieder als „ungeklärt“ geführt werden. Die Folge: neue Prüfungen, neue Verzögerungen, neue Unsicherheit.

Besonders problematisch ist die sogenannte Mitwirkungspflicht. Deren Beweislast liegt bei den Betroffenen. Staatenlose müssen ihre Identität und ihre Nicht-Zugehörigkeit zu einem Staat beweisen – oft ohne Dokumente. Viele dieser Papiere existieren schlicht nicht mehr oder haben nie existiert. Sie werden trotzdem aufgefordert, Negativbescheide von Staaten vorzulegen, denen sie möglicherweise angehören könnten. Das ist besonders schwierig, wenn mehrere Nachfolgestaaten infrage kommen oder Herkunftsländer nicht kooperieren. In manchen Fällen sollen Betroffene sogar versuchen, eine Staatsangehörigkeit nachträglich zu erlangen – etwa durch kostspielige Reisen oder DNA-Tests. Ob das zumutbar ist, entscheiden die Behörden im Einzelfall. Misstrauen verschärft die Situation zusätzlich. Zweifel an der Glaubwürdigkeit führen nicht selten dazu, dass Behörden Täuschungsabsicht unterstellen – mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Anerkennung von Staatenlosigkeit.

Wie drastisch die Folgen sein können, zeigt der Fall einer Professorin mit belarussischem Migrationshintergrund. Die Professorin lebte und arbeitete seit 20 Jahren in Deutschland. Im Zuge ihres Einbürgerungsantrags musste sie ihre belarussische Staatsangehörigkeit ablegen – mitten in einer Übergangsphase des Gesetzes zur doppelten Staatsbürgerschaft. Die Entlassung aus der belarussischen Staatsangehörigkeit dauerte ein Jahr. Nachdem sie ihren Pass abgegeben hatte, stand sie plötzlich ohne Identitätsnachweis da. Ihr Aufenthaltstitel war an den Pass gebunden. Die Ausländerbehörde reagierte nicht – außer mit einer automatischen Eingangsbestätigung.

„Es gibt offenbar die Annahme, dass nach dem Austritt aus der Staatsangehörigkeit sofort die Einbürgerung folgt“, sagt die Professorin. „Oft passiere aber genau das Gegenteil: Die Verfahren ziehen sich hin, während Betroffene ohne Schutz bleiben.“

Sechs Monate lang war sie ohne Existenznachweis, de-facto staatenlos. Erst später erhielt sie einen Pass nach dem Genfer Abkommen. Doch auch dieser bot keinen vollständigen Schutz: Er wird nicht überall anerkannt, Reisen sind eingeschränkt, im schlimmsten Fall droht sogar Abschiebung. Insgesamt dauerte ihr Einbürgerungsprozess fast drei Jahre.

Relevanz:

Einzelfälle wie dieser stehen für ein strukturelles Problem: Seit 2014 hat sich die Zahl der Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in Deutschland mehr als verdoppelt. 2022 lag sie bei rund 97.000. Gleichzeitig stieg die Zahl der anerkannt Staatenlosen auf etwa 29.500. Viele von ihnen leben seit Jahren, manche seit Jahrzehnten in Deutschland.

Besonders betroffen sind Kinder staatenloser Eltern, die hier geboren werden. Da in Deutschland das Abstammungsprinzip gilt, erhalten sie die Staatsangehörigkeit nicht automatisch. Auch ihre Einbürgerung ist oft erschwert, weil die Identität der Eltern nicht eindeutig geklärt werden kann.

Staatenlose Menschen sind vom politischen und gesellschaftlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Sie können nicht wählen, oft nicht reisen, kein Bankkonto eröffnen und sind in ihrem Alltag massiv eingeschränkt. Die psychische Belastung ist hoch, das Gefühl der Nicht-Zugehörigkeit allgegenwärtig. Betroffene erleben häufig doppelte Diskriminierung, etwa aufgrund ihrer Herkunft und Hautfarbe, und sind grundlegender Rechte beraubt. In Krisen- und Gefahrensituationen können sie sich nicht auf staatlichen Schutz verlassen. Der fehlende Identitätsnachweis erschwert zudem den Erhalt eines Aufenthaltstitels sowie die Eheschließung erheblich.

Vernachlässigung:

Obwohl es sich um ein aktuelles und relevantes gesellschaftliches Problem handelt, haben nur wenige Medien über die Thematik berichtet. 2023 berichtete der Bayerische Rundfunk über das Thema. Im Beitrag wird generelle Kritik am Umgang mit der Problematik der Staatenlosigkeit ausgeübt. Außerdem bedauern die Autoren den Mangel an Aufmerksamkeit, die der Thematik gewidmet wird.

Die Tagesschau ergründete die Thematik ebenfalls 2023 in ihrem Beitrag „Ohne Heimat“. Der Podcast des Sonntagsblatts – 360° Evangelisch – gibt die Thematik am Beispiel einer Betroffenen wieder. Die Tageszeitung, der Focus und die Leipziger Zeitung kommen ebenfalls auf die Problematik der Einbürgerung staatenloser Menschen zu sprechen.

Obwohl einzelne Medien die Problematik thematisierten, fehlt es an einer systematischen Berichterstattung, die auch die rechtlichen und strukturellen Hintergründe einordnet und erklärt.