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Bundesrichterwahl illegal ?

 

Die Durchführung der Wahl zum Richter an einem deutschen Bundesgericht ist unklar und wenig nachvollziehbar. Es gibt kaum klare Auswahlkriterien für diese Ämter. Stellenausschreibungen werden nicht öffentlich gemacht. Das Prinzip der Chancengleichheit wird zu wenig berücksichtigt. Der Richterwahlausschuss wird vom Deutschen Bundestag bestimmt und setzt sich ausschließlich aus Parteimitgliedern zusammen. Entsprechend ist die Gefahr einer parteilichen Auswahl groß. Nicht alle Wahlausschussmitglieder haben zwingend eine juristische Ausbildung, entscheiden aber über die „sachliche“ Eignung eines Kandidaten. Über die persönliche Eignung der Bewerber wird entschieden, ohne dass diese sich überhaupt persönlich vorstellen müssen. Die Besetzungen der hohen Richterämter sind immer wieder Thema in den Medien, die Umstände der Wahl sind aber medial vernachlässigt.

Sachverhalt & Richtigkeit:

 Wer Bundesrichter werden möchte, braucht „ein Anforderungsprofil mit verbindlichen Grundanforderungen (…)“. Diese unklare Definition der Eignung für eine Position als Bundesrichter führt dazu, dass die Entscheidungen nicht nachvollziehbar sind und nicht geprüft werden können. Ein Beispiel dafür ist die Verfassungsbeschwerde einer Richterin im Jahr 2015, die als Kandidatin ursprünglich von den Grünen vorgeschlagen wurde. Sie ist überzeugt davon, dass ein schlechterer Kandidat ihr vorgezogen worden sei. Sie reichte deshalb eine Verfassungsbeschwerde ein. Daraufhin wurde am 21.10.2016 zwar das Verfahren der Wahl zu Bundesrichtern bestätigt und ihre Klage abgelehnt, gleichzeitig aber festgestellt, dass der Wahlakt nicht nachvollziehbar und überprüfbar ist. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Gericht keine klaren Anforderungskriterien hat, anhand dessen die Eignung der Kandidatin mit denen des anderen Kandidaten geprüft werden können. Ein Hinweis dafür, dass die fehlenden Anforderungskriterien schließlich zu fehlender Transparenz und Nachvollziehbarkeit führen. Diese Verfassungsbeschwerde der Richterin im Jahr 2015 taucht beispielsweise in einem taz-Artikel unter der Überschrift „Auswahl ohne Begründung“ vom 21.10.2016 auf.

Nach Artikel 95 Abs. 2 des Grundgesetzes setzt sich der Richterwahlausschuss je zur Hälfte aus den Landesjustizministern und aus vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Der Ausschuss hat demnach derzeit 32 Mitglieder: 16 Landesminister und 16 vom Bundestag berufene Mitglieder. Dieser Aspekt gibt Anlass zur Diskussion: Da die Justizminister der Länder und die anderen Mitglieder des Richterwahlausschusses in der Regel Repräsentanten von Parteien sind, könnte der Parteienproporz zu einer Verzerrung der Wahlentscheidung führen. Dieses Problem war am 09.06.16 Thema einer Bundestagsdebatte (Debatte über die Reform der Wahl als Folge eines Antrags der Grünen). Derzeit sieht die Parteizugehörigkeit der Justizminister der Länder wie folgt aus: sechs Vertreter der CDU/CSU, vier Vertreter von Bündnis 90/Grünen, drei Vertreter der SPD, ein Vertreter der FDP, ein Vertreter der SSW und ein Vertreter der Linken. Da die Stellen für Ämter von Bunderichtern nicht öffentlich ausgeschrieben werden, werden die Kandidaten gezielt von den politischen Parteien ins Spiel gebracht. Laut Detlef Seif (CDU) verkündet lediglich der Bundesjustizminister vor einem entsprechenden Wahltermin „erstens die freien Stellen und zweitens das Datum (…) über die Homepage des Ministeriums.“ Das ist ein nicht sehr transparentes Verfahren und stellt einen Hinweis darauf dar, dass nur wenige mögliche Bewerber von den freien Stellen erfahren. In Verbindung mit dem fehlenden Anforderungsprofil ist das Bewerbungsverfahren für die Kandidaten unklar und nicht verständlich. Ein weiterer Kritikpunkt: Obwohl im Richterwahlgesetz von „sachlichen und persönlichen Voraussetzungen“ gesprochen wird, ist nicht vorgesehen, dass sich die Kandidaten persönlich dem Wahlausschuss vorstellen müssen. Die Grundlage für die Beurteilung des Kriteriums „persönliche Voraussetzung“ bedeutet nicht direkt einen „persönlichen“ Kontakt mit dem Kandidaten selber. Die Entscheidung trifft man schriftlich. Die „sachlichen Voraussetzungen“ werden aber von Mitgliedern eines Wahlausschusses geprüft, die selbst nicht Juristen sein müssen und darum gar nicht die entsprechenden Kompetenzen besitzen.

Vernachlässigung:

 Die mediale Berichterstattung bezieht sich in erster Linie auf sogenannte Konkurrentenklagen (zum Beispiel: DER SPIEGEL: „Richter gegen Richter“ vom 13.06.2015). Das heißt: Richter ziehen gegen andere Richter wegen der Bundesrichterwahl vor Gericht. Hierbei geht es in erster Linie um eine scheinbare Benachteiligung der Kläger bei der Bewerbung um diesen Posten. Über die letzte Änderung des Richterwahlgesetzes berichtete die Frankfurter Rundschau am 12.4.2003 in dem Artikel „Umstrittene Bundesrichter – Wahlen sollen demokratischer werden“. Die Änderung beinhaltete, dass „(…) die Zahl der neu zu besetzenden Stellen (…) frühzeitig öffentlich bekannt gegeben (wird).“ Nachdem die Bundesrichterwahl im Juni 2016 Thema im Bundestag war, teilte Julia Koschyk (Mitarbeiterin der Bundestagabgeordneten Katja Keul von den Grünen) mit: Nach der ersten Lesung im Bundestag am 09.06.2016 ist der Antrag ‚Verfahren bei der Bundesrichterwahl’ zur Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen worden“. Seitdem ist dort jedoch noch nicht weiter beraten worden. Über die allgemeinen Wahlmodalitäten wird nahezu nicht berichtet.

Relevanz:

 Die Positionen von Bundesrichtern schließen folgende Gerichte ein: den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht, den Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht. Diese Gerichte sind buchstäblich die letzte Instanz. Entsprechend wichtig ist die Besetzung dieser Ämter. Basierend auf den Entscheidungen an diesen Gerichten werden Gesetze überprüft. Die ausführenden Richter sollten somit gut ausgewählt werden und über hohe Qualifikationen verfügen. Das Verfahren der Richterauswahl sollte darum transparent und qualitätssichernd sein und der Öffentlichkeit bekannt sein. So wie das Verfahren heute läuft, erfüllt es nicht mal die Kriterien des derzeit gültigen Richterwahlgesetzes vollständig.

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Quellen:

Email-Verkehr mit Julia Koschyk, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestagsbüro von Katja Keul; Email-Verkehr/ Telefon Kontakt mit Sebastian Schulenberg, Senator für Justiz und Verfassung Bremen; Persönliches Gespräch mit Dr. Karl-Ludwig Steinhäuser, Rechtsanwalt;

Mediathek des deutschen Bundestages, Bundestagsdebatte von dem 6.Juni 2016 (Drucksache 18/7548); Schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages am 7.9.2016;

Dokumente von dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Kommentar:

„Das Berufungsverfahren der Bundesrichter sollte transparenter sein. Die Berufungskriterien sollten bekannt sein. Die Entscheider sollten besser demokratisch gewählt sein.“

(Dr. Karl-Ludwig Steinhäuser, Rechtsanwalt)

 

„Nach der ersten Lesung im Bundestag am 9.06.2016 ist der Antrag ‚Verfahren bei der Bundesrichterwahl’ zur Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen worden. Dort ist er bislang jedoch noch nicht weiter beraten worden.“

(Julia Koschyk, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bundestagsbüro von Katja Keu)