2005: Top 3

Der Pestizid-Bumerang: Die verbotenen Gifte kommen zurück

Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland verboten sind, werden weiterhin ganz legal produziert – für den Export. Im außereuropäischen Ausland gelangen sie auf Obst und Gemüse, das dann wieder importiert werden kann. Das hochgiftige und krebserregende Pestizid Lindan wurde beispielsweise von Greenpeace in Karotten gefunden, die aus Algerien stammten und in deutschen Supermärkten verkauft wurden. Im Jahr 2005 exportierte mindestens ein deutsches Unternehmen Lindan nach Algerien.

Sachverhalt & Richtigkeit

Pestizide in Lebensmitteln sind seit einiger Zeit immer wieder Thema in den Medien. Die Herkunft dieser Chemikalien bleibt aber oft ungeklärt. Unbemerkt ist auch geblieben, dass es sich bei den giftigen Stoffen in Tomaten oder Karotten um deutsche Erzeugnisse handeln kann, die über den Umweg ausländischer Plantagen zurück in ihr Ursprungsland gelangt sind. Rechtlich ist das möglich, unterliegt aber einem internationalen Kontrollverfahren.

1998 wurde auch für alle Mitgliedsländer der EU die Rotterdamer PIC-Konvention verbindlich. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass Pflanzenschutzmittel, die aus Gründen des Gesundheits- oder Umweltschutzes verboten sind oder strengen Beschränkungen unterliegen, in ein teilnehmendes Einfuhrland nicht gegen seine Entscheidung ausgeführt werden. Dazu wird die Entscheidung der Importländer, ob oder unter welchen Voraussetzungen sie bestimmte Pflanzenschutzmittel einführen wollen, vor dem erstmaligen Export eingeholt.

Auf EU-Ebene wurden die Vorschriften der Rotterdam Konvention durch Verordnung EG Nr. 304/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien umgesetzt und zum Teil konkretisiert. Deutschland hat die Konvention mit Gesetz vom 28. August 2000 ratifiziert.

Die EU kontrolliert Import und Export der PIC-Chemikalien in der öffentlich zugänglichen EDEXIM-Datenbank (Daten ab 2003). Aus Deutschland konnten zum Beispiel 2005 völlig legal von einem in der Datenbank nicht genannten Unternehmen 100 Kilogramm des hochgiftigen und krebserregenden Pestizids Lindan nach Algerien und 400 Kilogramm nach Venezuela exportiert werden.

Lindan ist in der EU seit Mitte 2001 nicht mehr zugelassen. Der Stoff wurde von Greenpeace 2002 in importierten Karotten identifiziert. Algerien gilt als ein Hauptexporteur von Karotten. Den letzten Beweis für eine Verkettung und damit den Bumerang-Effekt hat diese Recherche aus nachvollziehbaren Gründen nicht antreten können. Ein solcher Effekt scheint aber sehr wahrscheinlich.

Relevanz

Die Relevanz des Themas Pestizide in Nahrungsmitteln ist für jeden Verbraucher einleuchtend. Eine zusätzliche Schärfe gewinnt das Thema jedoch durch die Vermutung, zumindest einige der giftigen Stoffe könnten von deutschen Firmen produziert worden sein. Öffentliche Aufklärung darüber könnte einige für jeden relevante Fragen an die Gesetzgebung auslösen. Es ist immerhin schwer verständlich, warum das gleiche Gift, dessen Einsatz in Deutschland verboten ist, über einen Umweg trotzdem hierzulande in die Nahrungskette eingehen kann.

Vernachlässigung

Über den oben geschilderten Bumerang-Effekt hat im vergangenen Jahr offenbar kein Medium berichtet. Pestizide in Lebensmitteln sind dagegen so oft thematisiert worden, dass hier nur exemplarisch einige Artikel aus der jüngsten Vergangenheit aufgeführt werden sollen:

„Supermärkte wehren sich gegen Greenpeace-Vorwürfe“, Der Tagesspiegel, 01.12.2005

„Giftgemüse frisch auf den Tisch“, tageszeitung, 29.11.2005

„Greenpeace findet illegale Pestizide im Gemüse“, Frankfurter Rundschau, 25.11.2005

„Rund, rot und manchmal giftig“, Der Tagesspiegel, 16.8.2005

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Quellen (Auswahl)

Europäische Datenbank EDEXIM:

Datenbank über Export und Import von Chemikalien unter dem PIC-Verfahren, öffentlich zugänglich.

URL: ecb.jrc.it/edex/en/index.htm

Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in der Fassung der Verordnung zur Bereinigung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften vom 10. November 1992 (BGBl. I S. 1887), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 23. Juli 2003 (BGBl. I S. 1533)

Fact Sheet Rotterdam-Konvention (PIC-Verfahren)

Übersicht über das PIC-Verfahren und Konsequenzen

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Greenpeace-Bericht: Pestizide in unseren Lebensmitteln. 2002.

Quelle: www.greenpeace.de

Leitfaden zur Verordnung (EG) Nr. 304/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien.

Quelle: Generaldirektion Umwelt und Europäisches Büro für Chemische Stoffe, Institut für Gesundheits- und Verbraucherschutz, Gemeinsame Forschungsstelle. Europäische Kommission. 2004

Für einen gläsernen Pestizidexport (Broschüre). 2004.

Quelle: Pestizid-Aktions-Netzwerk (PAN) Hamburg.

URL: www.pan-germany.org

Kommentare

Susanne Smolka, Referentin bei PAN, Pestizid-Aktions-Netzwerk

„Der größte Teil der in Deutschland produzierten Pestizide ist für den Export bestimmt. Wir können jedoch nicht einmal ansatzweise nachvollziehen, welche Mengen von welchen Pestiziden in welche Länder geliefert werden.“

Tanja Thiele, Referentin der Pressestelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

„Die rechtlichen Grundlagen erlauben eindeutig den Export von Pestiziden, deren Einsatz in Deutschland verboten ist. Sie unterliegen allerdings dem PIC-Verfahren.“