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Kein Asyl für verfolgte Kriegsdienstverweigerer

In Deutschland werden zahlreiche Anträge auf Asyl abgelehnt, weil das Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht als Asylgrund gilt. Mehrere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts halten an dieser Auffassung fest, obwohl zum Beispiel türkischen Kriegsdienstverweigerern, wenn sie in ihr Heimatland zurückkehren müssen, Haftstrafen drohen. Kurdische Kriegsdienstverweigerer werden in der Türkei verfolgt und es kann zu Folterungen kommen. Eine Überprüfung der deutschen Abschiebepraxis durch das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof ist nötig.

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So wird beispielsweise kein Asyl bei Bestrafung wegen Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt. Nach einem Urteil vom 6. Dezember 1988 kann eine politische Verfolgung nur dann angenommen werden, wenn mit der Heranziehung zum Wehrdienst auch eine politische Disziplinierung, Umerziehung oder Einschüchterung beabsichtigt ist (Urteil des 9. Senats vom 06.12.1988, BverwGE 81, 41). Mit dieser Begründung sind zahlreiche Asylanträge von Kriegsdienstverweigerern abgelehnt worden. Schon in einem früheren Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass das im Grundgesetz verankerte Recht auf Kriegsdienstverweigerung nicht auf das Asylrecht angewendet werden kann. Nur bei härterer Bestrafung kann von einer politischen Verfolgung ausgegangen werden (BverfGE 71, 276, 294; BverwG InfAuslR 89, 176). Die Menschenrechtskommission 1998 und der Europarat 1987 stellten zwar ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen fest, doch ist dies keine juristische Handhabe.

In den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts werden aber die Folgen einer Abschiebung von Kriegsdienstverweigerern nicht genügend berücksichtigt. So werden in der Türkei beispielsweise Kriegsdienstverweigerer mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und einer schweren Geldbuße bestraft. Laut dem türkischen Militärstrafgesetz verjähren solche Straftaten nicht, und die Dienstpflichten bleiben bis zu ihrer Erfüllung bestehen.

Kurdische Kriegsdienstverweigerer werden in der Türkei besonders verfolgt und teilweise misshandelt. Allgemein wird angenommen, eine Weigerung vor dem Militärdienst übe negativen Einfluss auf die Einstellung der Gesellschaft zum Militärdienst aus.

Wegen einer einmalig getroffenen Gewissensentscheidung kann ein Kriegsdienstverweigerer unter Umständen mit mehrfacher Bestrafung bis zu seinem Lebensende rechnen.

Die Berichterstattung über diese Thematik beschränkt sich auf einschlägige Organisationen und Zeitungen.