Thema des Monats März 2016

vergessen_aufmacherKamera-Attrappen im Job

Arbeitgeber dürfen ohne Zustimmung des Betriebsrats zwar keine Kameras aufstellen, aber Kamera-Attrappen – ein Thema, das die Medien bislang weitgehend übersehen haben. Vielleicht ein Thema für Sie oder Ihre Redaktion? Dann greifen Sie zu!

Foto: Hauk/Pixelio
Foto: Hauk/Pixelio

Arbeitgeber dürfen ohne Zustimmung des Betriebsrats zwar keine Kameras aufstellen, aber Kamera-Attrappen. Das hat das Landesarbeitsgericht von Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2014 so entschieden. Die Attrappen simulieren zwar nur die Funktionen der Videokamera, sollen aber trotzdem abschreckend wirken, weil die Mitarbeiter in der Regel nicht wissen, dass es sich um Attrappen handelt. Der Streitpunkt: Wie viel Druck üben diese Attrappen auf Mitarbeiter aus?

Hat darüber überhaupt schon mal ein Medium berichtet?

Eigentlich nur die Rheinische Post, nachdem ein Klinikbetreiber von seinem Betriebsrat verklagt wurde. Grund dafür: die Einrichtung einer Überwachungsattrappe am Außengebäude ohne die Mitbestimmung der Mitglieder des Betriebsrats.

Der ausführliche INA-Jurybericht findet sich hier:

INA TdM 03_16 Kameraattrappe