Thema des Monats Januar 2016

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Fehlendes Unternehmensstrafrecht

Anders als in den USA und der Mehrzahl der europäischen Staaten gibt es in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht. Das Fehlverhalten von Unternehmen wird stattdessen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet. Vor dem Hintergrund internationaler Vereinheitlichungsbestrebungen und aktueller gesetzgeberischer Vorstöße wird die Einführung eines Unternehmensstrafrechts auch in Deutschland in der Fachliteratur kontrovers diskutiert. In der Presseberichterstattung ist das Thema jedoch insgesamt unterrepräsentiert.

Ausführlicher Jurybericht zum Thema:
INA TdM 01_16 Unternehmensstrafrecht Bericht

Bei Veröffentlichung oder Übernahme würden wir uns über eine Erwähnung der INA freuen.