Scharfe Kritik am neuen Gesetz zum Datenschutz

Am Mittwoch, den 10. Dezember 2008, billigte das Kabinett in Berlin ein neues Gesetz zum Datenschutz. Nach der neuen Regelung soll die Weitergabe von persönlichen Daten zu Werbezwecken oder für die Marktforschung nur noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Betroffenen erlaubt sein. Bisher konnten Daten wie Namen, Adressen und anderes verkauft werden, wenn der Betroffene nicht explizit dagegen widersprach.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble betonte, dass damit der illegale Datenhandel erschwert werden solle. Eine absolute Sicherheit vor dem Missbrauch persönlicher Daten ist damit aber nicht gegeben. So sah auch Schäuble ein, dass es immer Verstöße gegen geltendes Recht geben werde. Der Bundesinnenminister hofft, dass das Gesetz bereits im Juli 2009 in Kraft tritt. Der Bundestag muss dem Vorschlag des Kabinetts noch zustimmen.

Scharfe Kritik kam von Datenschützen, Verbraucherzentralen und aus der Opposition. So ist zum Beispiel für die Unternehmen eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen, um „unverhältnismäßige Belastungen“ zu vermeiden. Daten- und Verbraucherschützer halten diese Zeit für viel zu lang. Außerdem ist angedacht, dass ein Ausschuss mit Experten einen Rahmen für eine Art Qualitätssiegel schafft. Dieses Datenschutz-Auditsiegel soll verliehen werden, wenn Unternehmen bestimmte Richtlinien und Vorschriften im Umgang mit persönlichen Daten im Internet einhalten. Auch Kontrollen zur Einhaltung sind vorgesehen, jedoch sollen diese Kontrollen nicht veröffentlicht werden. Dies wird von Datenschützern kritisiert.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Weitergabe von Daten aus dem Internet an gemeinnützige Organisationen. Diese brauchen keine ausdrückliche Genehmigung der Betroffenen. Für gemeinnützige und kirchliche Vereine gilt eine Sonderregelung.

Auswirkungen hat das neue Gesetz zum Datenschutz auch auf dem Handel in Internet. Sollte das neue Gesetz so verabschiedet werden, wie es jetzt ist, ist es den Online-Händlern nicht mehr gestattet, dem Käufer ein Geschäft nur dann abschließen zu lassen, wenn er seine persönliche Daten zur Weitergabe zur Verfügung stellt.

Angst und Bedenken äußerten am Mittwoch auch die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger: Für sie bedeute das Gesetz eine zusätzliche Belastung bei der Werbung um neue Abonnenten. So würde das Gesetz zum Beispiel verbieten, dass Zeitungen Werbebriefe oder –mails erhalten, in denen unter anderem auch für ein Abonnement geworben wird.

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