Polizei-Rechte bei Online-Durchsuchungen eingeschränkt

Es ist vollbracht: Der CSU/FDP-Koalitionsvertrag steht. Am Freitag einigten sich die beiden Parteien in Bayern über ein gemeinsames Programm. Beim Streitpunkt Online-Durchsuchung hat sich die FDP durchgesetzt: Die Polizei darf künftig nicht heimlich in Wohnungen eindringen, um an Computern Trojaner zu installieren. Die FDP verbucht diese Regelung als Erfolg. Doch abgeschafft ist die Online-Durchsuchung damit nicht.

Das heimliche Betreten von Wohnungen zur PC-Manipulation ist zwar verboten, das „Betreten“ von Computern jedoch nicht: Das Ausspähen von Computern via Online-Zugriff bleibt weiterhin rechtlich erlaubt. Kritische Blogger geben sich damit nicht zufrieden: „Für meinen Computer sollten dieselben Regelungen zur Privatsphäre existieren wie für meine Wohnung.“

Die CSU hatte die Online-Durchsuchungen durch Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt vor allem zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Verfolgung von Kinderpornographie einsetzen wollen. „Anders kommen Sie diesem Krebsübel nicht bei“, so Volker Kauder in einem früheren Interview.

Am 27. Februar 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen als verfassungswidrig erklärt und diese nur unter strengen Auflagen als zulässig bewertet.

Heute soll der CSU-Parteitag in München über den Koalitionsvertrag befinden und Seehofer zum neuen Parteichef wählen. Die FDP entscheidet am Sonntag über die Koalitionsvereinbarungen.

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