Panama-Papers: Bundesregierung will kein Unternehmensstrafrecht

Schäuble mit Kanzlerin Merkel (Foto: Tobias Koch/Wikimedia)

Die Enthüllungen der Süddeutschen Zeitung und eines internationalen Rechercheverbunds unter dem Codewort Panama-Papers hat erhebliche politische Konsequenzen. Dabei rückt auch ein Thema in den Vordergrund, dass von der Initiative Nachrichtenaufklärung (INA) e.V. bereits im letzten Jahr heftig diskutiert wurde, nämlich das fehlende Unternehmensstrafrecht in Deutschland.

Der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat jetzt einen Zehn-Punkte-Plan zur Bekämpfung von Steuer-Oasen und Briefkastenfirmen vorgelegt. Dieser reicht nach Ansicht von Experten jedoch nicht aus, um illegale Steuerschlupflöcher zu stopfen. So moniert der Vize-Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (bdk), Sebastian Fiedler, dass insbesondere das Unternehmensstrafrecht in Schäubles Plänen fehle.

Dieses fehlende Unternehmensstrafrecht war im Januar das „vergessene Thema des Monats“, dass die INA e.V. zusammen mit dem Branchenmagazin Der Journalist kürt.

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