2013: Top 2

Das Geschäft mit der Abschiebepraxis

Flüchtlinge mit abgelehntem Asylantrag werden durch deutsche Fluglinien abgeschoben. Die Fluggesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese unfreiwilligen Passagiere mitzunehmen und werden dafür bei Sammelabschiebungen von der europäischen Grenzpolizei Frontex bezahlt. In den Medien wird meist nur über Einzelfälle berichtet, zum Beispiel, wenn Abzuschiebende sich stark wehren und Piloten sich dann weigern, die Abschiebung durchzuführen. Vielen Reisenden in Deutschland ist daher vermutlich nicht bewusst, dass sie im gleichen Flugzeug mit Abschiebungspassagieren sitzen.

Sachverhalt & Richtigkeit:
Aus drei kleinen Bundestagsanfragen für die Jahre 2010 bis 2012 geht hervor, dass die meisten Abschiebungen zwischen 2010 und 2012 (für das Jahr 2013 liegen noch keine Berichte vor) über den Flughafen Frankfurt am Main abgewickelt werden. Insgesamt wurden in Deutschland 2012 6.919 Menschen abgeschoben, 2011 waren es sogar 7.188 und in 2010 waren es 6.907.
Während der Flughafen Frankfurt am Main 2010 mit 3.098 Abschiebungen noch sehr weit vorn liegt, holt Düsseldorf an zweiter Stelle in den vergangenen zwei Jahren auf: 2010 wurden dort noch 924 Menschen abgeschoben, 2012 waren es 1.209 Abschiebungen. Frankfurt am Main ist jedoch auch 2012 der Hauptflughafen für Abschiebungen mit insgesamt 2.753. 2010 ist München an dritter Stelle mit 895 und Berlin-Tegel an vierter Stelle mit 632 Abschiebungen. 2012 wurde in Berlin-Tegel mit 752 knapp mehr abgeschoben als von München aus (744).
Welche Fluglinien von welchen Flughäfen abschieben, lässt sich nicht im Einzelnen aufschlüsseln, da diese mit den Informationen nicht an die Öffentlichkeit gehen. Da aber Abschiebungsverweigerungen unter anderem durch Piloten der Lufthansa bekannt sind, ist die Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit an Abschiebungen beteiligt. Das würde auch die Zunahme der Abschiebungen über Berlin-Tegel erklären: Die Lufthansa soll 2012 ihr Flugprogramm stark aufgestockt haben, zugunsten des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg. Da sich hier der Bau aber verzögert, sollen die zusätzlichen Verbindungen seitdem wohl über Berlin-Tegel abgewickelt werden. Der erweiterte Flugplan deckt Ziele in ganz Europa und angrenzende Staaten ab – Staaten, in die der Bund abschiebt.
Die Airlines, über die abgeschoben wird, haben keine Entscheidungsmacht über Einzelabschiebungen. Die Flüge für solche werden laut Bundesinnenministerium von den zuständigen Ausländerbehörden gebucht, ganz normal über Reisebüros. Welche Airline für den Flug gewählt wird, ist abhängig von den Zielen, die die jeweiligen Airlines ansteuern und zu welchem Preis sie das tun. Einzelfallabschiebungen gebe es vor allem dann, wenn gerade nicht auch viele andere MigrantInnen in das gleiche Land abgeschoben werden müssten und eine Sammelabschiebung erfolgen könnte. Die Buchungen der Flüge werden mit einer speziellen Nummer versehen. So wissen die Fluglinien, dass es sich bei dem jeweiligen Passagier um einen abzuschiebenden Migranten handelt. Die Airlines sind nach Paragraph 64 des Aufenthaltsgesetzes  gesetzlich verpflichtet, Abschiebungspassagiere mitzunehmen. Sowieso gilt für jeden Passagier mit gültigem Flugticket eine Beförderungspflicht von Seiten der Flugbetreiber. Weigert sich ein Pilot, drohen ihm durch seinen Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen, so die Pilotenvereinigung Cockpit und Fluggesellschaften. Die Flüge, auf denen eine ganze Maschine mit Abschiebungspassagieren gefüllt wird, werden laut Bundesinnenministerium ausgeschrieben und Airlines können sich darauf bewerben.
Deutsche Airlines, die an Abschiebungen von Einzelpersonen oder kleinen Gruppen beteiligt sind, werden von Seiten der Bundesregierung nicht explizit genannt. Jedoch gibt es neben den Angaben über Verweigerungen seitens der Lufthansa-Piloten auch Berichte, dass Flugkapitäne von Air Berlin und Germanwings die Mitnahme von Asylbewerbern gelegentlich verweigern. Daraus lässt sich ableiten, dass auch über diese Airlines jene Abschiebunsgprozesse abgewickelt werden.
Die Verweigerung steht den Flugkapitänen rechtlich frei, wenn sie selbst erkennen, dass ein Abschiebungspassagier nicht in der Lage ist, zu fliegen oder sich aggressiv weigert, mitzufliegen. In zweitem Fall könnte auch der geregelte Ablauf an Bord des Flugzeuges gestört werden und ein sicherer Flug könnte gefährdet sein. Diese Indikationen geben dem Flugkapitän das Recht, die Abschiebung von sich aus abzubrechen. Bricht ein Pilot die Abschiebung aufgrund eigener Moralvorstellungen ab, macht er sich strafbar.
Durch Weigerung der Flugkapitäne wurden 2010 insgesamt 52 Abschiebungen abgebrochen, 2011 waren es insgesamt 39 Weigerungen und 2012 haben sich 22 Piloten geweigert. Die meisten Verweigerungen haben Piloten der Lufthansa ausgesprochen, in Einzelfällen waren auch Piloten von Air Berlin und Germanwings dabei.
Oft wird auch die Abschiebung durch die Bundespolizei abgebrochen, weil sich der Abschiebungspassagier zu stark weigert. Diese Fälle überlappen sich laut eines Jahresberichtes der durch Caritasverband und Diakonisches Werk getragenen Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt am Main oft mit den Abbrüchen durch Flugpiloten.
In den Kleinen Anfragen von 2011 und 2012 ist aufgeführt, dass oft auch Sammelabschiebungen vollzogen werden, also zwischen 20 und 100 Migranten in einer Maschine untergebracht werden. Diese Sammelabschiebungen betreffen vor allem Roma, die nach Serbien oder in den Kosovo abgeschoben werden. Die Abschiebebeobachtung des Flughafens Frankfurt am Main berichtet in ihren Jahresberichten, dass aus Frankfurt nur selten gesammelt abgeschoben wird und dass, falls es doch dazu kommt, fünf Passagiere in eine leere Maschine gesetzt werden. Aus der kleinen Bundestagsanfrage für das Jahr 2011 geht hervor, dass die Sammelabschiebungen hauptsächlich über den Flughafen Düsseldorf abgewickelt werden, vereinzelt auch über Stuttgart und Baden-Baden. Die Airline, deren Maschinen dafür genutzt werden, ist ausschließlich Air Berlin. 2012 sieht es genauso aus, nur dass Baden-Baden als Flughafen nicht aufgeführt wird.
Frontex, die Europäische Agentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, hat die Aufgabe die bestehenden Grenzen der EU zu sichern und sorgt maßgeblich dafür, dass illegale Migranten die Grenzen nicht überschreiten. Zudem ist Frontex auch stark in die Abschiebungsprozesse mit eingebunden. So übernehmen sie laut den kleinen Bundestagsanfragen für 2011 und 2012 die Flugkosten für die Sammelabschiebung, so dass dem Bund nur Kosten für die Sicherheitsbegleitung entstehen. Während es über die Sicherheitsbegleitung keine genaue Kostenaufschlüsselung gibt, werden die Flugkosten von Frontex zwischen 45.000 und 62.000 Euro pro Flug beziffert. Frontex bestätigt die Finanzierung auch auf der eigenen Homepage und führt hier außerdem an, dass es die Aufgabe ihrer Organisation sei, EU-Mitgliedsstaaten aneinander zu vermitteln, um Sammelabschiebungen in Kooperation mehrerer Länder zu realisieren. Laut Paragraph 66 des Aufenthaltsgesetzes hat der Abzuschiebende die Kosten einer Einzelabschiebung allerdings selbst zu tragen.

Relevanz:
Das Thema ist wichtig, weil viele Passagiere, die privat oder geschäftlich fliegen, nicht wissen, dass abzuschiebende Menschen an Bord sind. Die Abschiebungspolitik in Europa lässt sich nicht so leicht ändern, aber eine Sensibilisierung der deutschen Bevölkerung für das Thema könnte vielen als illegal erklärten Migranten helfen, indem ihre Abschiebung öffentlich sichtbar wird und damit auch kritischer beleuchtet werden kann. Denn aus den Jahresberichten der Abschiebungsbeobachtung Frankfurt am Main geht in einigen Einzelfallschilderungen hervor, wie ungerecht die Abschiebungsbehörden zum Teil mit den Migranten umgehen; dass viele aufgrund fadenscheiniger Gründe in eine ungewisse, sogar gefährliche Zukunft geschickt werden. Zudem versprechen Fluggesellschaften als Wirtschaftsunternehmen eine heile Reisewelt und die „freiwilligen“ Passagiere steigen guten Glaubens ein und wissen gar nicht, dass da in den letzten Reihen Menschen an Bord gezwungen wurden. Es ist von öffentlichem Interesse, dass diese Airlines kenntlich gemacht werden und dass Passagiere selbst entscheiden, wie sie zu dem Thema stehen und wie sie handeln wollen.

Vernachlässigung:
Fluggesellschaften, die in die Abschiebung involviert sind, wurden in den vergangenen zwei Jahren in den Medien nicht thematisiert, zeigt die Recherche in der Pressedatenbank Genios und in Webarchiven. Das Thema Abschiebung wird zwar in Einzelfällen thematisiert. Dabei geht es meist um Fallbeschreibungen einzelner Abschiebungen oder wenn Abschiebungsgegner oder Asylbewerber, wie aktuell in München, gegen ihre Abschiebung protestieren. In einem Fall wurde auch die Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt am Main portraitiert. Dort kamen ebenfalls Einzelfälle von Abschiebungspassagieren vor. Das deckt sich auch mit den Aussagen des befragten Nachrichtenchefs der Nachrichtenagentur epd, der das Thema der Abschiebung in der Berichterstattung ebenfalls eher in Form von Einzelfällen beobachtet und insgesamt nicht viel vertreten sieht.

Quellen:

Bundesregierung: „Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dagdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Abschiebungen im Jahr 2010“ ,12.04.2011, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/054/1705460.pdf, abgerufen am 1.7.2013;

Bundesregierung: „Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dagdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Abschiebungen im Jahr 2011“, 2.3.2012, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/088/1708834.pdf, abgerufen am 1.7.2013:

Bundesregierung: „Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dagdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE: Abschiebungen im Jahr 2012“, 22.2.2013, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/124/1712442.pdf, abgerufen am 1.7.2013;

Forum Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt am Main, „Jahresbericht 2008/09“ Dezember 2009, http://diakonie-hessen-nassau.de/fileadmin/Dateien/Migration_und_Flüchtlinge/Abschiebungsbeobachtung/3._Jahresbericht_Abschiebungsbeobachtung_Frankfurt_2008-2009.pdf, abgerufen am 1.7.2013

Einzelfallberichte von Abschiebungen, Umgang mit Abschiebungspassagieren, Abschiebungsbeobachtung von Mittellosen und Kranken/Suizidgefährdeten, Trennung von Familien, Verhalten der Ausländerbehörden/Polizei/Abschiebungshaftanstalten/Transportkräften, Kinderabschiebung, Abschiebung in Krisengebiete, Abschiebungen von Roma u.v.m;

Forum Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt am Main, „Jahresbericht 2010/11“ April 2012,  http://diakonie-hessen-nassau.de/fileadmin/Dateien/Presse/Publikationen/FAFF_5._Jahresbericht_2010-2011.pdf, abgerufen am 1.7.2013;

Jörg Handwerg, Pressesprecher der Vereinigung Cockpit, Gespräch am 25.06.2013;

Melanie Schyja, Pressereferentin bei Air Berlin,Emailkontakt am 25.06.2013;

Bernd Mesovic, Geschäftsführer der Frankfurter Abteilung von ProAsyl, Gespräch am 04.06.2013;

Hendrik Loerges, Pressesprecher des Bundesinnenministeriums, Emailkontakt am 25.06.2013;

Karsten Frerichs, Nachrichtenchef des epd, Gespräch am 28.06.2013;

Diana Nuñez,  Abschiebungsbeobachterin am Flughafen Frankfurt am Main, Gespräch am 11.06.2013;

Paragraph 12 Luftsicherheitsgesetz, http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=149&paid=12, abgerufen am 1.7.2013:

Paragraph 64 Aufenthaltsgesetz, http://www.migrationsrecht.net/component/option,com_joomlaw/Itemid,232/commentid,301/layout,vwv/paragraphid,174/task,comments.display/, abgerufen am 1.7.2013;

Paragraph 66 Aufenthaltsgesetz, http://dejure.org/gesetze/AufenthG/66.html, abgerufen am 1.7.2013;

Kommentar:
Jörg Handwerg, Pressesprecher der Vereinigung Cockpit:
„Piloten dürfen rechtlich eine Abschiebung nicht verweigern. Die Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, abzuschiebende Passagiere mitzunehmen und weigert sich ein Pilot aufgrund eigener moralischer Vorstellungen, kann das natürlich arbeitsrechtliche Konsequenzen für ihn haben. Wenn sich ein abzuschiebender Passagier aber massiv wehrt und dadurch die Sicherheit für sich und andere gefährdet, kann der Pilot entscheiden, die Abschiebung abzubrechen. Das ist die einzige Situation, in der er sich bei einer Verweigerung im straffreien Raum bewegt.“