Dpa klagt Informationsfreiheit ein

Seit zwei Jahren versucht die Nachrichtenagentur dpa vom Bundesverkehrsministerium Daten über den Zustand von Brücken und Tunnel der deutschen Autobahnen und Fernstraßen zu bekommen. Jetzt verklagt sie die Bundesrepublik Deutschland vor dem Berliner Verwaltungsgericht, berichtet heute die Süddeutsche Zeitung. Eigentlich sind Behörden seit 2005 laut Informationsfreiheitsgesetz verpflichtet, Bürgern Zugang zu amtlichen Informationen zu liefern. Und es gibt im Verkehrsministerium eine Straßeninformationsdatenbank, sagte der recherchierende dpa-Redakteur Lars-Marten Nagel der SZ.  Dort sind Informationen zu allen 40.000 Tunnel und Brücken gesammelt. Nagel hat bereits kritisch über deren Zustand berichtet und dabei auf eine Studie des Ministeriums zurückgegriffen. Jede zweite Brücke soll demnach ernsthaft beschädigt sein. Nun will sich die dpa-Regio-Data-Reporting Abteilung – die Computer Assisted Reporting nach US-amerikanischen Vorbild praktiziert – ein eigenes Bild von der Datenlage machen. Verständlich und richtig: Die einzige Studie zum Thema kommt schließlich vom Ministerium selbst. Und das sperrt sich: Zwei Jahre Warteschleife. Der SZ sagte ein Ministeriumssprecher, die Daten könnten auch wegen potentieller Terrorismusgefahr nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Redakteur Nagel hält das für vorgeschoben: „Als ob ein Terrorist die Analyse der dpa bräuchte. Wer sehen will, in welchem Zustand eine bestimmte Brücke ist, fährt hin und schaut sie sich an.“ Stimmt. Seit dem 12. Februar liegt die Klage nun beim Verwaltungsgericht. Einige Tage später bot das Verkehrsministerium der Agentur an, ihrem Anliegen doch teilweise zu entsprechen. Mit Hilfe einer Software könnten die gefragten Daten aus der Datenbank gezogen werden. Die Software koste samt Mehrwertsteuer 5.355 Euro und müsse von der Agentur gezahlt werden. Gegenüber der SZ gab das Ministerium an, die Kosten nicht selbst tragen zu können, da es sich sonst um den Einsatz von Steuergeldern handele. Für die dpa ist das inakzeptabel und „ein weiterer Grund die Herausgabe zu verhindern.“  Sie will den Streit notfalls durch alle Instanzen klagen. Für das in deutschen Redaktionen immer noch wenig genutzte Informationsfreiheitsgesetz wird dabei ein möglicherweise wegweisendes Urteil gefällt, was den Weg für mehr Recherchejournalismus etwas weniger steinig machen kann.

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  1. Too Much Cookies Network » Neue Artikel: 20. April 2010

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