TOP 5 Lücken in der Finanzaufsicht bei Kirchen
Kirchliche Einrichtungen öffentlichen Rechts sind steuerbefreit und werden deshalb nicht von den Finanzbehörden kontrolliert. Sie gelten per se als vertrauenswürdig. Über diese potentielle Steuerschlupflöcher wird nicht berichtet. Mehr im Jurybericht.