Bayern verbietet „Zeitungszeugen“ den Mund

Bis heute Abend lief die Frist: Doch die „Zeitungszeugen“ machen weiter. Der britische Verlag, der in dem Projekt „Zeitungszeugen“ alte Zeitungen aus der Zeit des Nationalsozialismus nachdrucken will, unterschreibt keine Unterlassungserklärung.

Das bayerische Finanzministerium, das die Rechte an den Blättern besitzt, hatte den Nachdruck verboten. Doch der britische Verleger Peter Mc Gee geht davon aus, dass das Ministerium nach nunmehr 70 Jahren keine Urheberrechte an den NS-Blättern mehr besitzt.

Das Ministerium, das die Rechte nach Ende des zweiten Weltkriegs „geerbt“ hatte, will den Nachdruck von Propaganda verhindern. Schließlich könnten die Zeitungsnachdrucke in die Hände von rechten Organisationen gelangen. Doch „Zeitungszeugen“ ist keineswegs ein verlängerter Arm ausländerfeindlicher Werbemaschinerie.

Bei dem Projekt kommentieren Wissenschaftler, zum Beispiel Professor Horst Pöttker vom Institut für Journalistik in Dortmund, die NS-Blätter. Gedacht ist das Ganze also nicht als Ermunterung zum Nacheifern, sondern viel mehr als Mahnmal für geschichtlich Interessierte.

„Wir gehen mit allen juristischen Mitteln gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit vor“, wird Zeitzeugen-Chefredakteurin auf der Internetseite des Projekts zitiert. Am morgigen Donnerstag wird sich entscheiden, ob der Streit vor Gericht endet. Fest steht jedoch, dass das Aufbegehren des Ministeriums den „Zeitungszeugen“ hohe Vekaufszahlen beschert hat.

Mehr zum Thema:

http://www.zeitungszeugen.de

http://www.tagesspiegel.de/politik/deutschland/Zeitungszeugen;art122,2707711

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