Anerkennung der Gemeinnützigkeit der INA

Jury-Sitzung 2016

Nun haben wir es schriftlich: Das Finanzamt Köln-Süd hat anerkannt, dass die Initiative Nachrichtenaufklärung (INA) e.V. gemeinnützige Zwecke verfolgt. Dazu zählen insbesondere die „Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe“ sowie die „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“. Damit ist die INA e.V. auch berechtigt, Spenden entgegenzunehmen und dies zu bescheinigen. Spender/innen können damit Gaben an die INA e.V. steuerlich geltend machen.

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