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Medikamentöse Ruhigstellung in Altenpflegeheimen

Ältere Menschen werden in Pflegeheimen gegen ihren Willen und häufig ohne Wissen der Angehörigen mit Medikamenten wie Benzodiazepine oder Neuroleptika ruhiggestellt. Von den 2,86 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland leben viele in einer der 11.164 stationären Einrichtungen. Das Pflegepersonal ist häufig mit der Situation konfrontiert, sich zu zweit um 75 bis 100 Patienten kümmern zu müssen, von denen viele unruhig sind oder aufgrund ihrer Demenzerkrankung orientierungslos umherirren. Dieser hohe Arbeitsaufwand kann einer der möglichen Gründe sein, die Pflegebedürftigen zu betäuben. In den deutschen Medien wurde dieser Umstand bislang noch nicht durchleuchtet.

Sachverhalt & Richtigkeit:

Die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen steigt stetig an. 2006/2008 lag sie laut der Sterbetafel des Statistischen Bundesamtes (Destatis) von Männern bei 77,17 Jahren und von Frauen bei 82,40 Jahren. 2013/2015 ist die durchschnittliche Lebenserwartung von Männern bereits auf 78,18 Jahre gestiegen und von Frauen auf 83,06 Jahre. Demzufolge steigt auch die Nachfrage nach professioneller Pflege, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Im Jahr 1999 gab es in Deutschland laut Statista 2,02 Millionen Pflegebedürftige. 2011 ist die Anzahl der Pflegebedürftigen auf 2,5 Millionen gestiegen und im Jahr 2015 auf 2,86 Millionen. Die Pflegestatistik von 2013 des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigt, dass ungefähr 764.000 Personen, die Pflege benötigten, in Pflegeheimen vollstationär behandelt wurden. Des Weiteren gab es 2015 13.596 Pflegeheime, darunter 11.164, die auf die vollstationäre Dauerpflege ausgerichtet waren. Ältere Menschen, die in Pflegeheimen leben, sind häufig unruhig oder laufen herum. Dies betrifft insbesondere an Demenz erkrankte Patienten. „Man hat meinem Mann, ohne mit mir Rücksprache zu halten, ein Beruhigungsmittel gegeben, weil er unruhig war und durch die Gegend gelaufen ist“, beschreibt Lore W. ihre Erfahrungen als Angehörige eines im Heim lebenden Pflegebedürftigen, der bereits verstorben ist. Sie beschreibt damit die Situation, dass das Personal in Altenpflegeheimen, dazu zählen Ärzte sowie das Pflegepersonal, unruhige Patienten mit Medikamenten ruhigstellen. Mögliche Gründe können nicht ausreichendes Personal, dessen Überforderung oder fehlende Zeit sein. Die Universität Witten/Herdecke und Pflege e.V. haben sich mit solchen Ursachen in ihrer Studie „Die Nacht in deutschen Pflegeheimen“ beschäftigt. Es haben insgesamt 276 Personen daran teilgenommen, die in dem Bereich der Pflege beruflich tätig sind. 73,9 Prozent der Probanden haben eine dreijährige Pflegeausbildung abgeschlossen. Der Schwerpunkt dieser Studie liegt auf den Tätigkeiten des Pflegepersonals während der Nachtschichten.

Die Teilnehmer gaben an, dass sie sich durchschnittlich um 40,3 Bewohner pro Nacht kümmern müssen, von denen 27,1 an einer Form von Demenz erkrankt sind. Hauptsächlich arbeiten die Teilnehmer in Pflegeheimen, in denen 75 bis 150 Pflegebedürftige leben. Die Auswertung der Befragungen ergab ebenfalls, dass durchschnittlich zwei Pflegekräfte im gesamten Altenheim nachts arbeiten. „Eine Nachtwache ist für sechzig-siebzig Personen zuständig“, berichtet Claus Fussek, Sozialpädagoge und Ansprechpartner für zahlreiche PflegerInnen, Angehörige und Betroffene, aus eigener Erfahrung. Das bedeutet, es liegt ein hoher Arbeitsaufwand für das Personal vor. Daraus resultiert, dass die Hälfte der Probanden der Studie über fehlende Zeit und zu wenig Personal klagt. Außerdem müssen sie sich besonders um ältere Menschen kümmern, die nachts herumirren. Insgesamt verabreicht eine Pflegeperson, der Studie zur Folge, 12,1 Patienten von 49,1 Personen pro Nacht ein Schlafmittel. Dies ist in dem Zusammenhang betrachtet kein großer Anteil, man muss jedoch abgrenzen, dass zahlreiche Patienten freiwillig ein Schlafmittel einnehmen, da sie unter Schlafstörungen leiden und nicht ausschließlich, weil sie damit ruhig gestellt werden. Sebastian Kirsch, Richter beim Amtsgericht Garmisch-Patenkirchen, beschreibt dies als berechtigte Motivation, Medikamente zu verabreichen, beispielsweise um eben Schlafstörungen oder auch Ängsten entgegenzuwirken. „Nach außen sieht es jetzt genauso wie eine Ruhigstellung aus, ist therapeutisch aber anders motiviert.“ Dennoch ist Claus Fussek der Meinung, dass das Arbeitspensum der Pflegekräfte tagsüber und nachts ohne Medikamente und eine Fixierung gar nicht zu bewältigen sei. Ein Beispiel dafür zeigt der Fall von Lore W. und ihrem Mann. Ihrem verstorbenen Mann, der jahrelang in einem Pflegeheim lebte, wurden, ohne sie zu informieren, Beruhigungsmittel verabreicht, da er herumlief. Als Angehörige war sie gleichzeitig die Betreuerin für ihren Mann. Das bedeutet, dass der Arzt mit ihr die Medikation des Patienten absprechen muss, da dieser nicht mehr dazu fähig ist, selber Entscheidungen darüber zu treffen. Also übernimmt dies ein rechtlicher Betreuer, der in dem Fall Lore W. war. Obwohl dies eigentlich so vorgeschrieben ist, „bleiben die Betroffenen selber und insbesondere auch ihre rechtlichen Betreuer, die Bevollmächtigten, weitestgehend außen vor“, erklärt Kirsch. „Obwohl die gesetzliche Situation sehr eindeutig ist, dass wenn jemand etwas selber nicht entscheiden kann, ein Betreuer oder Bevollmächtigter das übernehmen muss, werden diese häufig übergangen“, schildert er. Lore W. hat nach ungefähr eine Woche, nachdem ihr Mann das Beruhigungsmittel bekommen hatte, gemerkt, dass es ihm immer schlechter ging und er Bewegungen gemacht hat, die sie von ihm nicht kannte. „Normalerweise ging er am Rollator, und plötzlich sackte er immer ein und die Beine machten nicht mehr richtig mit.“ Außerdem stellte sie fest, dass er seine Beine nicht mehr koordinieren konnte und seine Sprachfähigkeit zurückging. Durch das Mittel hat er außerdem körperlich sehr abgebaut, und es traten Lähmungserscheinungen auf. Daraufhin hat sich Lore W. seine Krankenakte geben lassen und diese unter der Anwesenheit eines Pflegers angeschaut. Erst dadurch hat sie erfahren, dass ihrem schwer herzkranken Mann Beruhigungsmittel verabreicht wurden. Es stellte sich heraus, dass der Arzt nicht nachgefragt hatte, welche Erkrankungen W.s Mann hatte. „Der Neurologe hätte sich beim Hausarzt erkundigen oder zumindest Akteneinsicht im Pflegeheim nehmen müssen. Das hat er nicht gemacht und ihm das Medikament einfach verschrieben.“ Nachdem sie das erfahren hatte, meldete sie diesen Vorfall der Ärztekammer ihrer Stadt und konnte damit erreichen, dass der Arzt bei der zukünftigen Behandlung erst Akteneinsicht nimmt oder mit den Hausärzten spricht. Kirsch erläutert, dass man bei Fällen dieser Art die Polizei sowie die Staatsanwaltschaft informieren kann, da in diesem Fall ein Eingriff in die körperliche Integrität vorliege. Außerdem bewege man sich bei diesen Fällen im Bereich einer strafrechtlich relevanten Körperverletzung. Benzodiazepine sowie auch Neuroleptika werden häufig in den Pflegeheimen als Medikament verwendet, um die Bewohner ruhig zu stellen. Benzodiazepine sind laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) Beruhigungs- und Schlafmittel, die rezeptpflichtig sind und ursprünglich zur kurzfristigen Behandlung von Erregungs-, Spannungs- und Angstzuständen verwendet werden. Sie werden aber auch bei Schlafstörungen eingesetzt. Bei älteren Menschen kann die Einnahme dieser Medikamente zu Reaktionen wie Erregung und Versiertheit führen. Außerdem berichtet die Internetseite „Alter-Sucht-Pflege“, dass nach achtwöchiger Einnahme von Benzodiazepinen schon ein deutliches Abhängigkeitspotential besteht und dies bei älteren Menschen unter anderem zu einem höheren Sturzrisiko, verwaschener Sprache, Antriebs- und Interesselosigkeit und zu einer „Pseudodemenz“ führen kann. „Bei fortgesetztem Missbrauch von Benzodiazepinen kann es zu Schlafstörungen, Muskelschwächen, Koordinationsstörungen sowie Persönlichkeitsstörungen kommen“, wird auf der Seite „Alter-Sucht-Pflege“ erklärt. Neuroleptika werden bei organisch bedingten psychischen Störungen verabreicht, aber auch bei Demenz, erklärt der Verein Pro Psychotherapie e.V. auf der Internetseite therapie.de. „Durch die Vergabe von Neuroleptika wird das Sterberisiko um 70 Prozent erhöht“, sagt Gerd Glaeske, ein Gesundheitswissenschaftler. „Die Präparate sind darauf ausgelegt, vier bis sechs Wochen lang eingenommen zu werden. Sie werden aber monatelang gegeben.“ Auf längere Sicht ist die Vergabe von solchen Medikamenten unnötig, meint Rolf Dieter Hirsch, Arzt im Bereich der Nervenheilkunde und der Geriatrie. „Man käme nie auf die Idee, Kinder ruhig zu stellen. Denn sie spielen Fußball und sind dann müde“, meint Claus Fussek. Er ist außerdem davon überzeugt, dass, wenn die älteren Menschen in Altenpflegeheimen mehr beschäftigt werden würden, wieder eine Aufgabe bekämen, man sie nicht ruhigstellen müsse. „Das am meisten verabreichte Psychopharmakon ist die Zuwendung.“ Diese Leitlinie Fusseks wird in manchen Einrichtungen auch beherzigt, aber diese Heime sind oftmals sehr teuer, und viele der Betroffenen können sie sich nicht leisten.

Relevanz:

Die Lebenserwartung der Menschen steigt stetig an und dementsprechend gibt es immer mehr ältere Menschen, die ab einem gewissen Zeitpunkt möglicherweise Pflege in Anspruch nehmen müssen. Dies betrifft 2,86 Millionen Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die meisten Patienten sind hilflos und machtlos, da sie aufgrund ihrer Erkrankung und der verabreichten Medikamente nicht mehr in der Lage sind, selber Entscheidungen zu treffen und sich verständlich zu artikulieren. Als rechtlichen Beistand bekommen sie entweder einen gesetzlichen Betreuer zur Verfügung gestellt oder ein Angehöriger übernimmt dies. Der behandelnde Arzt klärt sie häufig nicht richtig über die Behandlung des Patienten auf und verabreicht ihm ohne Rücksprache mit den Betreuern, beziehungsweise den Angehörigen, Medikamente, unter anderem Schlaf- und Beruhigungsmittel. Zudem herrscht in sehr vielen Altenpflegeheimen Personalmangel. Beispielsweise ist eine Nachtschwester/ein Nachtpfleger alleine für sechzig bis siebzig Personen zuständig. Dies überfordert sie/ihn und deshalb verabreicht sie/er unruhigen Patienten Schlaf- und Beruhigungsmittel, da die Situation sonst ausarten würde. Es geht nicht mehr allein darum, dass die Medikamente gegen Schmerzen oder bei psychischen Leiden gegeben werden, sondern oftmals wahllos und nicht notwendigerweise. Eigentlich sind sich alle beteiligten Menschen dieser Thematik bewusst und dennoch wird sie von ihnen totgeschwiegen.

Vernachlässigung:

Die Einreicherin hat selber für die Nachrichtenagentur epd einen Artikel zu dem Thema Medikamentenkonsum im Alter verfasst, jedoch mit dem Schwerpunkt, dass Menschen allgemein abhängig von Medikamenten sind. Die medikamentöse Ruhigstellung in Altenpflegeheimen hat sie allerdings da nicht behandelt. Dieser Artikel wurde im Jahr 2015 in der Stuttgarter Zeitung veröffentlicht („Abhängigkeit von Medikamenten-Die unsichtbaren Süchtigen“, 30.05.2016).

Die Süddeutsche Zeitung, Die Zeit, die Berliner Zeitung, das Hamburger Abendblatt sowie die Abendzeitung haben über die Medikamentenabhängigkeit von älteren Menschen berichtet. Dabei wird der hohe Konsum von Medikamenten in Einrichtungen wie Altenpflegeheimen kurz angeführt, jedoch befassen sich die Artikel hauptsächlich mit der Sucht älterer Menschen, die privat, beispielsweise wegen Einsamkeit, Schmerzen oder psychischen Problemen, entstanden ist. Die Stuttgarter Zeitung veröffentlichte neben dem Artikel der Nachrichtenagentur epd 2005 ebenfalls einen Artikel über Medikamentenabhängigkeit bei Senioren. Am Rande wurde dort darauf hingewiesen, dass der Konsum von Psychopharmaka in Altenpflegeheimen sehr viel höher als in privaten Haushalten verbreitet ist, demnach wurde hier nicht direkt auf die Ruhigstellung mit Medikamenten in Pflegeheimen eingegangen, aber dennoch der Aspekt der Medikamentenvergabe in solchen Einrichtungen berücksichtigt („Das Netzwerk der Senioren fängt manchen auf“, 31.10.2005). Außerdem zeigt dies, dass das Oberthema „Medikamentenabhängigkeit der älteren Generation“ auch schon vor elf Jahren bekannt war.

Die Abendzeitung berichtete über die Abhängigkeit von Medikamenten im Alter als versteckte Sucht („Medikamente: Die versteckte Sucht. Die Abhängigkeit von Arzneimitteln ist eine häufig unterschätzte Gefahr: Betroffen sind 1,5 Millionen Menschen.“, 25.06.2012). Die Süddeutsche Zeitung und das Magazin dieser Zeitung veröffentlichten im Jahr 2012 jeweils einen Artikel zu dem Thema Medikamentenabhängigkeit im Alter. Beide Artikel beziehen sich nicht auf die Problematik in Altenpflegeheimen, sondern thematisieren ausschließlich Fälle, bei denen die Betroffenen durch oben genannte Probleme und falsche Behandlung vom Hausarzt abhängig von Arzneimitteln geworden sind („Flucht in die Sucht“, 16.02.2012 (SZ)/„Omas kleine schlimme Helfer“, 19.10.2012 (SZ-Magazin)). Ein Artikel der Berliner Zeitung hat eine ähnliche inhaltliche Ausrichtung, wie die bereits benannten Artikel der anderen Zeitungen. Es werden vor diesem Hintergrund Altenpflegeheime zwar erwähnt, aber nicht, dass durch Ärzte oder Pflegepersonal eine medikamentöse Fixierung bei den dort untergebrachten Patienten vollzogen wird (‚„Gleichzeitig 15 verschiedene Tabletten am Tag“ Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans über Sucht im Alter, Werbung und die nationale Strategie‘, 28.12.2011). In den Zeitungen „Die Zeit“ und das „Hamburger Abendblatt“ erschien jeweils ein Artikel, der die Abhängigkeit und den Missbrauch von Benzodiazepinen (Schlaf-und Beruhigungsmitteln) zum Ausgangspunkt hat, aber diese Zustände, die ebenfalls in Altenpflegeheimen herrschen, außen vor lässt („Bleiben Sie jetzt bloß nicht ruhig!“, 11.06.2015 (Die Zeit)/„Tabletten und Alkohol: Die Süchte der Senioren“, 23.10.2012 (Hamburger Abendblatt)).

Abschließend gibt es einen Zeitungsartikel in der Zeit von 2015, der konkret auf die wahllose Medikamentenvergabe sowie die daraus resultierenden Missstände in Altenpflegeheimen eingeht („Wider Willen ruhig gestellt“, 23.07.2015).

 

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Quellen:
Telefonat mit Claus Fussek, Sozialpädagoge

Telefonat und E-Mail-Verkehr mit Prof.Dr. Gerd Glaeske, Gesundheitswissenschaftler und Professor am SOCIUM Bremen/Universität Bremen

Telefonat mit Dr.jur. Sebastian Kirsch, Richter beim Amtsgericht Garmisch-Patenkirchen

Telefonat mit Prof.Dr.Dr. Rolf Dieter Hirsch, Professor und Arzt im Bereich der Nervenheilkunde sowie Geriatrie

persönliches Gespräch mit Lore W., Angehörige eines Betroffenen (möchte anonym bleiben)

E-Mail-Verkehr mit der Einreicherin Miriam Bunjes

Studie der Universität Witten/Herdecke

Statistiken von Statista und dem Statistischen Bundesamt (Destatis)

Onlinerecherchen auf www.therapie.de, www.alter-suchtpflege.de, www.bundesgesundheitsministerium.de, www.statista.de, www.destatis.de, www.dhs.de, www.sphinx.zdf.de und www.gesetze-im-internet.de

Onlinerecherche auf  http://www.deutschlandfunk.de/das-feature-dem-eigenen-ableben-emotionslos-zusehen.688.de.html?dram:article_id=43178

Kommentar:

„Das rechtliche Instrumentarium ist eigentlich schon ausgesprochen gut, jedoch hapert es an der Umsetzung. Dieses findet im Moment in einem Graubereich statt, bei dem sich weder um die Zustimmung der Angehörigen, noch um die gerichtlich manchmal erforderliche Genehmigung gekümmert wird.“

(Sebastian Kirsch, Amtsrichter)

„Man muss fairerweise sagen, es wird gesellschaftlich auch nicht eingefordert. Die Menschen kümmern sich erst um dieses Thema, wenn sie davon betroffen sind, vorher nicht.“

(Claus Fussek, Sozialpädagoge)

„Alte Menschen bekommen über Jahre die gleichen Psychopharmaka, obwohl es nicht mehr notwendig war.“

(Rolf Dieter Hirsch, Arzt im Bereich der Nervenheilkunde und Geriatrie)